Brennecke & Partner Rechtsanwälte freut sich,

Ihnen seit dem 01.05.2010 mit Kanzleien in BerlinNeuruppin sowie seit 01.06.2010 in Celle zur Verfügung zu stehen.  

Brennecke & Partner Rechtsanwälte ist

eine wirtschafts- und steuerrechtlich ausgerichtete Rechtsanwaltskanzlei mit Standorten in Baden-Baden, Berlin, Bielefeld, Celle, Hamburg, Hannover, Karlsruhe, Kiel, Landau, Neuruppin, Potsdam sowie Pforzheim. Unsere spezialisierten Rechtsanwälte stehen Ihnen vor Ort als dauerhafte persönliche Ansprechpartner zur Verfügung.
Wir beraten vornehmlich mittelständische Unternehmer und Unternehmen - von der Einzelfirma bis zum Großunternehmen - in nahezu allen Bereichen des Wirtschaftsrechts.
Unsere Rechtsanwälte haben in ihren Spezialgebieten etliche Bücher veröffentlicht und bieten eine Vielzahl von Seminaren und Vorträgen an.

Brennecke & Partner Rechtsanwälte bietet Ihnen

eine der meistgelesenen juristischen Webseiten in Deutschland.

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 Neue Beiträge unserer Autoren
 
 
 Marken, Lizenzen und Rechte - immaterielle Wirtschaftsgüter bilanzieren und finanzieren: Teil 2
Zu den Vermögensgegenständen eines Unternehmens gehören auch die sogenannten immateriellen Wirtschaftsgüter. Dabei handelt es sich um Rechte, rechtsähnliche Wert und sonstige Vorteile, die für das Unternehmen einen erheblichen Wert darstellen können. Oft handelt es sich dabei um ganz wesentliche Grundlagen für das Unternehmen. Teil 1 dieses Beitrags befasste sich mit dem Firmenwert sowie dem Kundenstamm. Die beim Patentamt angemeldeten und dadurch geschützten Erfindungen verschaffen dem ...

Andreas Albrecht, Rechtsanwalt, Brennecke und Partner Rechtsanwälte

 
 Marken, Lizenzen und Rechte - immaterielle Wirtschaftsgüter bilanzieren und finanzieren: Teil 1
Zu den Vermögensgegenständen eines Unternehmens gehören auch die sogenannten immateriellen Wirtschaftsgüter. Dabei handelt es sich um Rechte, rechtsähnliche Wert und sonstige Vorteile, die für das Unternehmen einen erheblichen Wert darstellen können. Oft handelt es sich dabei um ganz wesentliche Grundlagen für das Unternehmen. Jeder Unternehmer würde daher gerne diese für ihn teilweise extrem werthaltigen Wirtschaftsgüter in seiner Bilanz abbilden, um damit den tatsächlichen Wert seines ...

Andreas Albrecht, Rechtsanwalt, Brennecke und Partner Rechtsanwälte

 
 Verwalterrechtsbrief - Ausgabe August 2010
Laden Sie an dieser Stelle den "Verwalterrechtsbrief - Ausgabe August 2010" auf Ihren Rechner: Download "Verwalterrechtsbrief - Ausgabe Juni 2010" Der Verwalterrechtsbrief ist an alle Hausverwalter (Wohnungseigentum und Sondereigentum) gerichtet und enthält neben fortlaufenden Beiträgen aus dem WEG- und Mietrecht auch aktuelle Rechtsprechungsleitsätze. Bei Bedarf kann der Verwalterrechtsbrief auch kostenlos abboniert werden. Dafür richten Sie sich einfach per Mail an unseren Partner und ...

Peter Hesse, Rechtsanwalt, Brennecke und Partner Rechtsanwälte

 
 Fahrerflucht?
Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort und seine Folgen Es kann jeden treffen. Eine kurze Unaufmerksamkeit und der Unfall ist passiert. Doch was, wenn man den Unfall gar nicht bemerkt hat? Wenn plötzlich unvorhergesehener Besuch von der Polizei ins Haus steht? Auf einmal steht der Vorwurf der Unfallflucht oder, wie die Juristen sagen, des unerlaubten Entfernens vom Unfallort im Raum. Die Wahrscheinlichkeit bei einem Unfall, den man selbst nicht bemerkt hat, entdeckt und angezeigt zu werden, ist hoch, ist ...

Christoph Lattreuter, Rechtsanwalt, Brennecke und Partner Rechtsanwälte

 
 Geschwindigkeitsüberschreitung – Wann droht Fahrverbot?
Eine bußgeldbewehrte Geschwindigkeitsüberschreitung ist immer dann gegeben, wenn gegen konkret angeordnete Höchstgeschwindigkeiten verstoßen wird oder der Fahrzugführer gem. § 3 Abs. 1 StVO zu schnell für die konkreten Wetterverhältnisse fährt. In der Regel droht ein Fahrverbot aufgrund von Geschwindigkeitsüberschreitung in folgenden Fällen: Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 30 km/h innerorts Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 40 km/h außerorts Wiederholungstat ...

Christoph Lattreuter, Rechtsanwalt, Brennecke und Partner Rechtsanwälte

 
 Pflichten nach der Emission von Wertpapieren, Teil 3
Die ersten beiden Teile dieser Serie haben sich mit den zivilrechtlichen Pflichten der Emission beschäftigt. Es gibt jedoch auch straf – bzw. ordnungsrechtliche relevante Pflichtverletzungen: Ordnungswidrigkeiten / strafrechtlicher Schutz Die Erfahrungen in den vergangenen Jahren haben gezeigt, dass Banken, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und sonstige Spezialisten auch bei sorgfältiger Prüfung aller vorliegenden Unterlagen geschönte Zahlen und Planrechnungen im Rahmen von Wertpapieremissionen ...

Anja Uelhoff, Rechtsanwältin, Brennecke und Partner Rechtsanwälte

 
 Pflichten nach der Emission von Wertpapieren, Teil 2
Auch nach Herausgabe / Emission eines Wertpapiers bestehen noch Verpflichtungen. Im ersten Teil dieses Beitrags wurden Veröffentlichungs- bzw. Meldepflichten, untersucht. In diesem zweiten Teil geht es um die Prospekthaftung. Prospekthaftung nach dem Börsengesetz Noch vor den weiter unten behandelten Ordnungswidrigkeits- und Straftatbeständen dienen die Vorschriften des BörsG dem Schutz des Anlegers. In den §§ 44 – 47 BörsG (Notierung am amtlichen Markt) und §§ 55 BörsG (andere ...

Anja Uelhoff, Rechtsanwältin, Brennecke und Partner Rechtsanwälte

 
 Die Jahresabrechnung des WEG-Verwalters - Richtig oder Falsch!
Ausgangssituation Als Wohnungseigentümer erhalten Sie im Regelfall jedes Jahr in Vorbereitung der geplanten Eigentümerversammlung bzw. mit der Einladung zur Eigentümerversammlung eine Jahresabrechnung für Ihre Wohnungseigentumseinheit(en) und/oder Teileigentumseinheit(en) zugesendet. Soweit so gut! Auf den ersten Blick haben Sie das Gefühl, dass die Jahresabrechnung professionell erstellt wurde, auch so aussieht und der WEG-Verwalter sein Geschäft versteht. Nur, ist es auch so? Hat der ...

Peter Hesse, Rechtsanwalt, Brennecke und Partner Rechtsanwälte

 
 Risiko W-LAN – Gefahren unzureichend gesicherter Anschlüsse
Die Nutzung unzureichend gesicherter W-LAN-Anschlüsse birgt eine Menge an rechtlichen Gefahren insbesondere daraus, dass Dritte den Anschluss nutzen können und so die Möglichkeit besteht, dass über den Anschluss Straftaten begangen werden. Da derjenige, der das Netzwerk unbefugt genutzt hat regelmäßig nicht ermittelbar sein dürfte, besteht für den über seine IP-Adresse auffindbaren Anschlussinhaber die Gefahr zur Verantwortung gezogen zu werden. In einem jüngst vom BGH entschiedenen Fall ist über ...

Dr. Maren Augustin, Rechtsanwältin, Brennecke und Partner Rechtsanwälte

 
 Film- und Medienfonds –keine „Blockbuster“ unter den Anlageprodukten
Etwa ab dem Jahre 2000 boomten Film- und Medienfonds als Anlageprodukte. In diesem Beitrag soll versucht werden, rechtliche Struktur, Problematik und „Ausstieg“ aus diesen Fonds zu erläutern. I. Rechtsnatur Film- und Medienfonds sind zumeist GmbH & Co. KGs, also Kommanditgesellschaften, deren einzig persönlicher haftender Gesellschafter (Komplementär) eine GmbH ist. Die Anleger werden als Kommdanditisten eingeworben. Kommanditisten sind von der Geschäftsführung ausgeschlossen, haben aber ...

Anja Uelhoff, Rechtsanwältin, Brennecke und Partner Rechtsanwälte

 
 Präsentation: Was gibt´s Neues im Mietrecht 2009
Frage: Sie sind Hausverwalter und müssen sich mit dem Mieter des Wohnungs- oder Hauseigentümers auseinandersetzen? Antwort: Mit der Präsentation Was gibt´s Neues im Mietrecht 2009 erhalten Sie wichtige Informtionen, die Sie unbedingt berücksichtigen müssen und Ihnen bei der Arbeit helfen können. Schauen Sie rein und wenn dann noch Fragen sind, steht Ihnen unser Fachmann für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Rechtsanwalt Peter Hesse, gern zur Verfügung. ...

Peter Hesse, Rechtsanwalt, Brennecke und Partner Rechtsanwälte

 
 Das Zwangsverwaltungsverfahren - Die Verteilung der Überschüsse nach Rangklassen: 3. Teil
5. Rangklasse 5 In die Rangklasse 5 fallen alle Ansprüche, soweit sie nicht in den Rangklassen 1 bis 4 berücksichtigt werden konnten. In erster Linie werde in der Rangklasse 5 die Ansprüche der Gläubiger mit einem persönlichen Titel berücksichtigt. Dafür bedarf es immer eines Anordnungs- oder Beitrittsbeschlusses, eine bloße Anmeldung reicht nicht aus. Es wird hier kein Unterschied zwischen laufenden und rückständigen Leistungen gemacht. Gläubiger der Rangklassen 3 und 4, die das ...

Peter Hesse, Rechtsanwalt, Brennecke und Partner Rechtsanwälte

 
 Das Zwangsverwaltungsverfahren - Die Verteilung der Überschüsse nach Rangklassen: 2. Teil
3. Rangklasse 3 Hierher gehören alle öffentlichen Lasten des Zwangsverwaltungsobjektes, sofern das Objekt dafür dinglich haftet. Nicht hierher gehören einmalige öffentliche Lasten, z.B. Erschließungskosten, die während der Zwangsverwaltung fällig werden. Diese sind keine wiederkehrenden Leistungen, die das Gesetz an dieser Rangstelle nur zulässt, § 155 Abs. 2 S.2 ZVG. Diese laufenden Beträge darf der Zwangsverwalter gemäß § 156 Abs. 1 ZVG ohne Teilungsplan bezahlen. Öffentliche Lasten, die ...

Peter Hesse, Rechtsanwalt, Brennecke und Partner Rechtsanwälte

 
 Das Zwangsverwaltungsverfahren - Die Verteilung der Überschüsse nach Rangklassen: 1. Teil
Überschüsse sind nach dem ZVG die Einkünfte, die nach Begleichung der „ Aufwendungen“ und der „öffentlichen Lasten“ verbleiben. Die Überschüsse sind nach § 155 Abs. 2 ZVG zu verteilen. Dabei finden die §§ 10 – 13 ZVG Anwendung, wobei die Besonderheiten des Zwangsverwaltungsverfahrens, wie beispielsweise die Ausschlüsse des § 155 Abs. 2 ZVG zu beachten sind. Der Grundgedanke des § 155 Abs. 2 ZVG ist es, dass nur das aus den Überschüssen gedeckt werden soll, was ...

Peter Hesse, Rechtsanwalt, Brennecke und Partner Rechtsanwälte

 
 Das Zwangsverwaltungsverfahren - Die Kosten des Verfahrens: 3. Teil
5. Vorschüsse der Gläubiger Fallen Aufwendungen an, die der Verwalter nicht aus den Einnahmen decken kann, ist er zur Anzeige beim Gericht verpflichtet. Das Gericht wiederrum fordert dann die Gläubiger zur Vorschusszahlung an den Verwalter auf. § 161 Abs.3 ZVG bestimmt, dass das Zwangsverwaltungsverfahren aufgehoben wird, falls der Gläubiger den geforderten Vorschuss nicht leistet. Zu den besonderen Aufwendungen i.S.d. § 161 Abs.3 ZVG gehören alle ungewöhnlichen und nicht durch Einnahmen gedeckte ...

Peter Hesse, Rechtsanwalt, Brennecke und Partner Rechtsanwälte

 
 Das Zwangsverwaltungsverfahren - Die Kosten des Verfahrens: 2. Teil
2. Ausgaben der Verwaltung Ausgabe der Verwaltung sind Aufwendungen, die der Verwalter zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Pflichten (§ 152 ZVG) tätigen muss. Hierrunter fallen beispielsweise die Kosten für Versicherungen, Instandhaltung, Energieversorgung, Löhne, Steuern, Sozialabgaben der Bediensteten, Vergütung und Auslagen des Verwalters oder der Aufsichtsperson, ggfs. Unterhalt des Schuldners (§§ 149 Abs.3, 150e ZVG), Rückzahlung von Gläubigervorschüssen. Durch die Vergütung des ...

Peter Hesse, Rechtsanwalt, Brennecke und Partner Rechtsanwälte

 
 Das Zwangsverwaltungsverfahren - Die Kosten des Verfahrens: 1. Teil
Gemäß § 155 Abs.1 ZVG hat der Verwalter aus den Nutzungen die Kosten der Verwaltung vorweg zu bestreiten. Dazu gehören: die Gerichtskosten, die nicht für die Anordnung oder einen Beitritt eines Gläubigers angefallen sind die Aufwendungen für die eigentliche Verwaltung, die beim Verwalter angefallen sind die zur Deckung seiner Vergütung zurückzulegenden Beträge Aufwendungen für die Erhaltung und Verbesserung des Grundstückes Gemäß § 9 Abs.1 ZwVwV hat der Verwalter für ...

Peter Hesse, Rechtsanwalt, Brennecke und Partner Rechtsanwälte

 
 Präsentation: Der richtige Umgang mit dem Mieter des Eigentümers
Frage: Sie sind Hausverwalter und müssen sich mit dem Mieter des Wohnungs- oder Hauseigentümers auseinandersetzen? Antwort: Mit der Präsentation  Der richtige Umgang mit dem Mieter des Eigentümers  erhalten Sie wichtige Informtionen, die Sie unbedingt berücksichtigen müssen und Ihnen bei der Arbeit helfen können. Schauen Sie rein und wenn dann noch Fragen sind, steht Ihnen unser Fachmann für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Rechtsanwalt Peter Hesse, gern zur Verfügung. ...

Peter Hesse, Rechtsanwalt, Brennecke und Partner Rechtsanwälte

 
 Präsentation: Sicher in die und in der Eigentümerversammlung
Frage:  Sie sind Wohnungseigentumsverwalter und müssen sich regelnmäßig auf Eigentümerversammlungen vorbereiten? Antwort: Kein Problem! Mit der Präsentation Sicher in die und in der Eigentümerversammlung können Sie sich mit den wesentlichen und wichtigen Eckpunkten im Zusammenhang mit der Vorbereitung un dDurchführung von Eigentümerversammlungen vertraut machen. Schauen Sie rein und wenn dann noch Fragen sind, steht Ihnen unser Fachmann für Wohnungseigentumsrecht, Rechtsanwalt Peter ...

Peter Hesse, Rechtsanwalt, Brennecke und Partner Rechtsanwälte

 
 Pflichten nach der Emission von Wertpapieren, Teil 1
Auch nach Herausgabe / Emission eines Wertpapiers bestehen noch Verpflichtungen. Diese können die Emittentin, die Konsortialbanken und die Verwaltungsstelle, aber auch an der Emission nicht beteiligte Banken, die das Wertpapier vertreiben, treffen. Die Rechtsgrundlagen dieser Pflichten sowie die Folgen bei Verstößen gegen die Pflichten finden sich in diversen Gesetzen, namentlich u.a. Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), WpPG (Wertpapierprospektgesetz), KWG (Kreditwesengesetz), InvG (Investmentgesetz) und ...

Anja Uelhoff, Rechtsanwältin, Brennecke und Partner Rechtsanwälte

 
 Kurzinfos 
 RA Christoph Lattreuter - \"Abenteuer Spielplatz\" in Berliner Zeitung 14.08.2010

RA Christoph Lattreuter zur Verkehrspflicht auf Spielplätzen Erschienen in: Berliner Zeitung 14.08.2010 Verlinkung: http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2010/0814/forum/0024/index.html ...



 
 RA Christoph Lattreuter - \"Quelle-Aus offiziell besiegelt\", Die Welt 12.11.2010

RA Christoph Lattreuter als größter nichtgewerkschatlicher Arbeitnehmervertreter auf Quelle-Gläubigerversammlung Erschienen in: Die Welt 12.11.2009 Verlinkung: http://www.welt.de/die-welt/wirtschaft/article5180541/Quelle-Aus-offiziell-besiegelt.html ...



 
 Angemessene Altersvorsorge für behindertes Kind

Unterhaltsaufwendungen sind nur dann zwangsläufig und damit als außergewöhnliche Belastung absetzbar, wenn die unterhaltene Person außerstande ist, für sich selbst zu sorgen. Grundsätzlich ist ein volljähriges Kind verpflichtet, seinen Vermögensstamm im Rahmen des Zumutbaren zu verwerten, bevor es seine Eltern auf Unterhalt in Anspruch nimmt. Der Einsatz eigenen Vermögens kann jedoch nicht verlangt werden, soweit dieses einer angemessenen Altersvorsorge dient. Das gilt auch für ein behindertes ...



 
 Steuerfreier Verkauf einer Domain

Der Erlös aus dem Verkauf einer Internet-Domain unterliegt nach einem Urteil des Finanzgerichts Köln dann nicht der Einkommensteuer, wenn der Verkauf außerhalb der einjährigen Spekulationsfrist erfolgte und der Verkäufer nicht gewerblich gehandelt hat. ...



 
 Volle Hinterziehungszinsen trotz langer Verfahrensdauer

Ein Steuerpflichtiger muss auch dann Hinterziehungszinsen zahlen, wenn sich die Ermittlungen der Finanzbehörde ungewöhnlich lange hinziehen. So hielt es das Finanzgericht Baden-Württemberg nicht für unangemessen, dass von dem Steuerpflichtigen, der dem Finanzamt gegenüber eine größere Schenkung eines Verwandten nicht angegeben hatte, für insgesamt 62 Monate Hinterziehungszinsen von 0,5 Prozent pro Monat verlangt wurden. ...



 
 Absetzbarkeit von Beerdigungskosten bei "Versorgungsvertrag"

Hat sich im Rahmen eines "Versorgungsvertrags" ("Altenteilsvertrag") der Vermögensübernehmer (Kind) gegenüber den Vermögensübergebern (Eltern) verpflichtet, u.a. die Kosten einer standesgemäßen Beerdigung zu tragen, so sind die nach dem Tod des Letztverstorbenen hierfür entstehenden laufenden Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig, wenn nicht der Vermögensübernehmer, sondern ein Dritter Erbe wird. ...



 
 Beendigung eines Heimvertrags nach Tod des Bewohners

Nach einem Heimvertrag endete das Vertragsverhältnis erst zwei Wochen nach dem auf den Sterbetag des Bewohners folgenden Tag, falls der Heimplatz nicht zuvor neu belegt wurde. Für den Zeitraum der Fortgeltung des Vertrags mussten die Unterkunfts- und die anteiligen Investitionskosten abzüglich der ersparten Aufwendungen, z.B. für Verpflegung und Pflegeleistungen, weitergezahlt werden. Nur ersparte Aufwendungen wurden angerechnet. Das Bundesverwaltungsgericht erklärte die vertragliche Regelung ...



 
 Dubiose Werbefirma muss Gewinnzusage einlösen

Wird durch die Gesamtgestaltung eines Werbeschreibens beim Empfänger der Eindruck erweckt, er werde einen ihm zuerkannten Gewinn erhalten, kann sich hieraus durchaus ein einklagbarer Anspruch ergeben. Mehrere derartige Verfahren wurden bereits zugunsten von Verbrauchern entschieden. In einem solchen Fall konnte jetzt auch ein Verbraucher vor dem Oberlandesgericht Köln einen Erfolg verbuchen. Er hatte von einer Luxemburger Firma eine auf seinen Namen lautende "Offizielle Gewinnmitteilung" erhalten, in ...



 
 Selbst verschuldeter Badeunfall

Der Betreiber eines Schwimmbades muss Besucher nur vor solchen Gefahren schützen, die er selbst bei Anwendung der von ihm zu erwartenden Sorgfalt erkennen und vermeiden kann. Er hat demzufolge nur die Vorkehrungen zu treffen, die nach den konkreten Umständen zur Beseitigung einer Gefahr erforderlich sind. Erleidet ein Besucher durch eigenes, besonders leichtsinniges Verhalten Verletzungen, kann er den Schwimmbadbetreiber nicht für den Schaden verantwortlich machen. Mit dieser Begründung wies das ...



 

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