Markenrecht - eine Einführung: Markenformen, Markenschutz und Markenanmeldung - Teil 02 - Nicht schutzfähige Zeichen

 
 Autoren:Harald Brennecke, Rechtsanwalt Karlsruhe  
  Florin Brückner, wissenschaftlicher Mitarbeiter  

 

2.1.2. Nicht schutzfähige Zeichen

Nicht schutzfähig nach § 3 II MarkenG sind Zeichen, die ausschließlich aus einer Form bestehen,

1. die durch die Art der Ware selbst bedingt ist. Dies ist der Fall, wenn die Form des Zeichens die betreffende Ware erst als eine Ware einer bestimmten Gattung klassifiziert.

Beispiel:

Nicht als Marke schutzfähig wäre ein tragbares Telefon, da es dies erst als Handy klassifiziert.

2. die zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich ist. Es sind diejenigen Formen nicht schutzfähig, die gewählt wurden um eine technische Funktion zu erfüllen oder diejenigen Formen, die einer technischen Funktion entsprechen. Der technische Fortschritt fällt somit nicht in den Schutzbereich des MarkenG, er wird teilweise vom Patentschutz erfasst. Das Eintragungshindernis nach § 3 II Nr. 2 MarkenG ist nicht auf technische Geräte beschränkt, es kann auch eingreifen, wenn die Warenform technisch bedingt ist.

Beispiel:

Ein Drehverschluss lässt sich nicht als Marke eintragen, da diese Form gewählt wird um ein wieder verschließen einer Flasche zu ermöglichen.

3. die der Ware einen wesentlichen Wert verleiht. Hierbei wird besonders einschränkend ausgelegt, da sonst viele originelle oder künstlerische Elemente eines Produktes nicht schutzfähig wären. Gerade mit diesen Elementen will man sich von seinen Konkurrenten abheben und Abnehmer finden. Unter dem durch die Form vermittelten Wert einer Ware im Sinne von § 3 II Nr. 3 MarkenG ist der ästhetische Wert zu verstehen, den die Form der Ware verleiht. Der Ausschlussgrund des § 3 II Nr. 3 MarkenG steht dem Schutz eines Zeichens nur dann entgegen, wenn der Verkehr allein in dem ästhetischen Gehalt der Form den wesentlichen Wert der Ware sieht und es deshalb von vornherein als ausgeschlossen angesehen werden kann, dass der Form neben ihrem ästhetischen Wert zusätzlich die Funktion eines Herkunftshinweises zukommen kann.

Beispiel:

Bei einer Marke, bei deren beanspruchten Form es sich nicht um den Prototypen einer Motorhaube eines Kraftfahrzeugs schlechthin handelt, sondern um eine Formgebung mit besonderen Gestaltungselementen, ist deren abstrakte Markenfähigkeit begründet und somit die Marke schutzfähig.

Bei der Beurteilung, ob ein Zeichen nur aus einer Form besteht die nicht schutzfähig ist, ist die Unterscheidungskraft grundsätzlich nach den gleichen Kriterien wie unter 2.1.1. zu bestimmen. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Verkehrskreise diese Formen anders wahrnehmen als Wort- oder Bildmarken. Diese Vorschriften sind im allgemeinen recht eng, also anmelderfreundlich, auszulegen.

 

Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch "Markenrecht - eine Einführung: Markenformen, Markenschutz und Markenanmeldung" von Harald Brennecke und Florin Brückner, erschienen im Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-22-9.

 

 Autoren:Harald Brennecke, Rechtsanwalt Karlsruhe  
  Florin Brückner, wissenschaftlicher Mitarbeiter  
 Kontakt:brennecke@brennecke-partner.de 
 Stand:Februar 2009 

 Mehr Beiträge zum Thema:Rechtsinfos / Markenrecht 
 

 Links zu allen Beiträgen der Serie: 
  
 Markenrecht - eine Einführung: Markenformen, Markenschutz und Markenanmeldung - Teil 01 - Einführung in das Markenrecht 
 Markenrecht - eine Einführung: Markenformen, Markenschutz und Markenanmeldung - Teil 02 - Nicht schutzfähige Zeichen 
 Markenrecht - eine Einführung: Markenformen, Markenschutz und Markenanmeldung - Teil 03 - Die verschiedenen Markenformen 
 Markenrecht - eine Einführung: Markenformen, Markenschutz und Markenanmeldung - Teil 04 - Entstehung des Markenschutzes durch Eintragung Teil 1 
 Markenrecht - eine Einführung: Markenformen, Markenschutz und Markenanmeldung - Teil 05 - Entstehung des Markenschutzes durch Eintragung Teil 2 
 Markenrecht - eine Einführung: Markenformen, Markenschutz und Markenanmeldung - Teil 06 - Die Recherche 
 Markenrecht - eine Einführung: Markenformen, Markenschutz und Markenanmeldung - Teil 07 - Entstehung des Markenschutzes durch Verkehrsgeltung 
 Markenrecht - eine Einführung: Markenformen, Markenschutz und Markenanmeldung - Teil 08 - Die Kollektivmarke 
 Markenrecht - eine Einführung: Markenformen, Markenschutz und Markenanmeldung - Teil 09 - Absolute Schutzhindernisse Teil 1 
 Markenrecht - eine Einführung: Markenformen, Markenschutz und Markenanmeldung - Teil 10 - Absolute Schutzhindernisse Teil 2 
 Markenrecht - eine Einführung: Markenformen, Markenschutz und Markenanmeldung - Teil 11 - Absolute Schutzhindernisse Teil 3 
 Markenrecht - eine Einführung: Markenformen, Markenschutz und Markenanmeldung - Teil 12 - Absolute Schutzhindernisse Teil 4 
 Markenrecht - eine Einführung: Markenformen, Markenschutz und Markenanmeldung - Teil 13 - Ausnahmen der absoluten Schutzhindernisse 
 Markenrecht - eine Einführung: Markenformen, Markenschutz und Markenanmeldung - Teil 14 - Die relativen Schutzhindernisse Teil 1 
 Markenrecht - eine Einführung: Markenformen, Markenschutz und Markenanmeldung - Teil 15 - Die relativen Schutzhindernisse Teil 2 
 Markenrecht - eine Einführung: Markenformen, Markenschutz und Markenanmeldung - Teil 16 - Die relativen Schutzhindernisse Teil 3 
 Markenrecht - eine Einführung: Markenformen, Markenschutz und Markenanmeldung - Teil 17 - Die relativen Schutzhindernisse Teil 4 
 Markenrecht - eine Einführung: Markenformen, Markenschutz und Markenanmeldung - Teil 18 - Ende und Dauer des Markenschutzes 
 Markenrecht - eine Einführung: Markenformen, Markenschutz und Markenanmeldung - Teil 19 - Antrag auf Verfall des Schutzes Teil 1 
 Markenrecht - eine Einführung: Markenformen, Markenschutz und Markenanmeldung - Teil 20 - Antrag auf Verfall des Schutzes Teil 2 
 Markenrecht - eine Einführung: Markenformen, Markenschutz und Markenanmeldung - Teil 21 - Ende des Schutzes durch Nichtigkeit 
 Markenrecht - eine Einführung: Markenformen, Markenschutz und Markenanmeldung - Teil 22 - Rechte und Ansprüche 
 Markenrecht - eine Einführung: Markenformen, Markenschutz und Markenanmeldung - Teil 23 - Der markenrechtliche Unterlassungsanspruch 
 Markenrecht - eine Einführung: Markenformen, Markenschutz und Markenanmeldung - Teil 24 - Der markenrechtliche Schadensersatzanspruch 
 Markenrecht - eine Einführung: Markenformen, Markenschutz und Markenanmeldung - Teil 25 - der markenrechtliche Vernichtungs- und Rückrufanspruch 
 Markenrecht - eine Einführung: Markenformen, Markenschutz und Markenanmeldung - Teil 26 - Ansprüche gegen Agenten oder Vertreter 
 Markenrecht - eine Einführung: Markenformen, Markenschutz und Markenanmeldung - Teil 28 - Schranken der Ansprüche Teil 2 
 Markenrecht - eine Einführung: Markenformen, Markenschutz und Markenanmeldung - Teil 29 - Schranken der Ansprüche Teil 3 
 Markenrecht - eine Einführung: Markenformen, Markenschutz und Markenanmeldung - Teil 30 - Markenübertragung und Lizenzen 
 Markenrecht - eine Einführung: Markenformen, Markenschutz und Markenanmeldung - Teil 31 - Die Marke in der EU  
 Markenrecht - eine Einführung: Markenformen, Markenschutz und Markenanmeldung - Teil 32 - Die Marke international 
 Markenrecht - eine Einführung: Markenformen, Markenschutz und Markenanmeldung - Teil 33 - Kosten der Markenanmeldung  

 
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