Mietminderungstabelle |
| Autor: | Harald Brennecke, Rechtsanwalt Karlsruhe |
Nachfolgend sind einige Entscheidungen der Gerichte zu Mietminderungsquoten aufgeführt. Bitte beachten Sie, daß diese Angaben lediglich Anhaltspunkte bieten können, da jeweils eine Einzelfallentscheidung getroffen wurde und neu zu treffen ist. Die Voraussetzungen zur Mietminderung finden sie unter diesem Link. Nutzung-Mitbenutzung des Trockenbodens entzogen -offener Kamin im Wohnzimmer nicht benutzbar -Mitbenutzung der Waschküche entzogen -Wohnzimmer unbenutzbar -Nutzungseinschränkung durch weniger m² nach Modernisierung -Abstellfläche statt vereinbartem abschliessbarem Keller -Badewanne:Einschränkung der Gebrauchsmöglichkeit der Badewanne durch eine neue Hausordnung auf wenige Stunden in der Woche (Freitag von 18.00 bis 22.00 Uhr und Samstag von 15.00 bis 22.00 Uhr) ist dem Fehlen einer Badewanne gleich zusetzen -Badewanne (Unbenutzbarkeit) -Badewanne (unzumutbar aufgeraute) -Badewanne (verkleinert) -Badewannenabfluss (defekter) -Aufzug defekt: -Balkon unbenutzbar wegen herumstreunender Katzen, die von Nachbarn angelockt werden -Balkon wegen Reparaturbedürftigkeit nicht benutzbar -Bordell im gleichen Haus -Briefkasten fehlt, Postzustellung deswegen unmöglich. -Briefkasten zu klein - Zustellung von Zeitschriften und DIN A4 Umschlägen macht Probleme Feuchtigkeit, Wasser, Durchfeuchtung-Wasserrohre, die Blei enthalten, solange Wasser der TrinkwasserVO entspricht - Wasserfleck auf Parkett (¼ m²) - Fenster bei Schlagregen undicht, Flecken im Fensterbereich in Schlaf- und Wohnzimmer -Durchfeuchtete Zimmerdecke -Flecke, Risse, geringe Feuchtigkeitsschäden in Neubau - leichte Feuchtigkeitsschäden -Stockflecken wegen Feuchtigkeit an Wänden -Feuchtigkeit in Wohnung -Wasserschäden an Wohnzimmrerdecke - Feuchtigkeit und überdurchschnittliche Bodenkälte -Teilüberschwemmung der Wohnung mit Abwässern wegen vom Vermieter nicht beseitigten Fehlern im Abflusssystem -Abwasser der überliegenden Wohnung fließt beim darunterliegenden Wohnungsinhaber in dessen Toilette -Badewannenabfluss (defekter) -Durchfeuchtung der Außenwände und Rattenbefall -Durchfeuchtungen (erhebliche) mit Schimmelbefall Durchfeuchtung und Schimmelpilzbefall von Küche, Wohn- und Schlafzimmer -Durchfeuchtung der Zimmerdecke -Durchfeuchtung eines Abstellraums -Doppelfenster (undichte) wegen eindringender Feuchtigkeit beschlagen. Bleigehalt im Wasser (überhöhter)-Bleigehalt im Wasser zwischen 126 und 176 Mikrogramm / Liter - Überhöhter Bleigehalt im Wasser in Büro- und Lagerräumen; Messungen: 0,075, 0,18, 0,23 mg/l; Grenzwert der Trinkwasserverordnung: 0,04 mg/l- Bleifreiheit des wassers wird erst erreicht, wenn das Wasser 30 bis 60 Sekunden geflossen ist -Bleigehalt im Wasser: Geringfügige Grenzwertüberschreitungen vom 79 und 58 Mikrogramm rechtfertigen keinen Anspruch des Mieters auf Austausch der Bleirohre. Eine gelegentliche Überschreitung der Grenzwerte ist ungefährlich und stellt daher nur einen nicht relevanten unerheblichen Mangel der Mietsache dar. Der Mieter hat in einem solchen Fall keinen Anspruch auf Austausch der Bleirohre. Fenster-Doppelfenster (undichte) wegen eindringender Feuchtigkeit beschlagen. -Blinde Doppelfenster infolge von Feuchtigkeit -Fenster (luftdurchlässig und schwer schließbar) -Feuchtigkeits- und Schimmelbefall in acht Räumen eines Einfamilienhauses wegen undichten Daches -Feuchtigkeit/ Schimmelbildung Küchenwand ist wegen undichter Fenster und daraus resultierender Feuchtigkeit z.T. schwarz geworden -Schimmelbefall in Wohn-, Schlaf- und Badezimmer -Neubaufeuchte mit Schimmelbildung; ohne bes. Vereinbarung gehört es nicht zu den Vertragspflichten des Mieters, durch übermäßiges Lüften und kostenaufwendiges Heizen eine feuchte Wohnung zum Austrocknen zu bringen -Feuchtigkeitsschäden in Wohn- und Schlafzimmer -Feuchtigkeit (erhebliche) und Nässe in der angemieteten Wohnung Durchfeuchtung eines Teppichbodens, Tropfwasser durch eine Zimmerdecke berechtigen zu einer Minderung von mind. -Feuchtigkeitsschäden einer mit Thermotapeten ausgestatteten Wohnung bei gewöhnlichen Heiz- und Lüftungsverhalten -Durchfeuchtung der Fensterfront und eines Teils der Decke Feuchte Stellen und leichter Schimmelbelag in der Küche Feuchtigkeitsschäden im Wohnzimmer Feuchtigkeitsschäden im Schlafzimmer Feuchtigkeit in der Küche 70x80cm großer Feuchtigkeitsfleck bei sich ablösenden Anstrich und Wasserrändern Feuchtigkeitsschäden im Wohnzimmer Feuchtigkeitsflecken an der Küchendecke, Feuchtigkeit im Keller, Feuchtigkeit im Kellerraum Restliche Durchfeuchtungen, die von einer inzwischen behobenen Dachundichtigkeit herrühren Ein Minderungsrecht besteht nicht, wenn der Mieter nach Einbau von Isolierglasfenstern mit Kunststoffrahmen entgegen dem ausdrücklichen Hinweis des Fensterbauers nicht sorgfältig lüftet, sodass es wegen erhöhter Luftfeuchtigkeit zu Stockflecken kommen musste Lärm-Lärmbelästigung durch Waschsalon im Haus -Laute Geräusche der Heizungsanlage -Wohnung übermässig hellhörig -Lärmbelästigung aus Kinderarztpraxis in Wohnung darunter -Erheblicher (!) Kinderlärm in Mehrfamilienhaus -Lärmbelästigung durch Mitmieter -Belästigung durch streunende Katzen -Lärm durch angrenzenden Kinderladen -Lärmbelästigung wegen mangelhaftem Schallschutz -ruhestörender Lärm durch Mitbewohner -Taubenhaltung auf Nachbargrundstück -Baulärm nach 17 Uhr und an Wochenenden -Bedrohung mit Straftaten und Lärmbelästigung durch andere Mieter -aussergewöhnlich hoher Lärmpegel wegen extremem Strassenverkehr, der nicht durch Einbau schalldämmender Fenster aufgefangen wird -immer wieder deutliche Klopfgeräusche durch Heizung im Schlafzimmer -Lärm durch andere Mieter wird von Vermieter nicht unterbunden -Baulärm, Staub, Abgase usw. in unmittelbarer Nachbarschaft Baulärm, von Nachbargrundstück ausgehend, länger andauernd FluglärmWer in die Nähe eines Flughafens zieht, ist nicht zur Mietminderung berechtigt, wenn die Schallschutzvorschriften beachtet wurden Umfangreiche Bau- und Sanierungsarbeiten im Haus und Ausbau des Dachgeschosses Umfangreiche Bauarbeiten über einen Zeitraum von mind. 3 Monaten rechtfertigen eine Minderung des Nettokaltmietbetrages in Höhe von ca. 50 % Lautstarke Musik durch eine Wohngemeinschaft im selben Haus Lärmbelästigung durch Gaststätte (bis 1 Uhr nachts) Lärmbelästigung durch Bauarbeiten Lärmbelästigung mit erheblicher Störung der Nachtruhe Diskothek mit einem Schallpegel von über 86 dB Lärmbelästigung durch eine Imbissbude Übermäßiger Baulärm in einem Neubaugebiet Lärmbelästigung durch Bauarbeiten über 6 Monate hinweg Lärmbelästigung durch eine Imbissbude Erhebliche Lärmbelästigung durch einen Nachbarn Lärmbelästigung durch eine Schuhmacherwerkstatt im Hause Sehr häufiges lautstarkes Feiern bis spät in die Nacht an den Wochenenden durch einen anderen MieterLärmbelästigung durch Bauarbeiten, auch wenn der Mieter arbeitstäglich abwesend ist Ständige nächtliche Lärmbelästigung durch andere Mieter Die Nachtruhe störender Lärm, der durch ein Billard – Cafe verursacht wird; auch wenn der Mieter dem Lärm nur bei geöffnetem Fenster ausgesetzt ist Geräuschbelästigung durch defekte Maschinen; 54 – 60dB bei einem zulässigen Grenzwert von 35dB Lärmbelästigung durch angrenzenden Kindergarten Lärmbelästigung durch Bauarbeiten, wenn sich die Wohnung nicht in einer guten Wohnlage befindet Lärm (übermäßiger) durch eine Gaststätte im Haus Lärmbelästigung Fluglärm und fehlende Isolierverglasung Lärm (nächtlicher) durch Schließen von Garagentoren10 %LG Berlin, MM 1986, S. 294 Lärmstörung aus einem Ladenlokal, indem Schallplatten und CDs verkauft werden, in die darüberliegende Wohnung10 %AG Köln, Urteil vom 22.07.1992 207 C 164/91, WM 1994, S. 200 Gaststättenlärm, auch wenn der Mieter bei Einzug bereits wusste, dass sich in dem Haus eine Gaststätte befindet10 %AG Braunschweig, Urteil vom 29.06.1989, WM 1990, S. 148 Kinderarztpraxis, die unterhalb der Mietwohnung liegt (Lärmbelastung durch)10 %AG Bad Schwartau, Urteil vom 20.11.1975 – C 291/45, WM 1976, S. 259 = ZMR 1978, S. 266 Waschsalon im Haus, Lärmbelästigung7 %AG Hamburg, Urteil vom 24.01.1975 – 43 C 268/74, WM 1976, S. 151 Nachbarn Normales Wohnverhalten in der Nachbarwohnung ist hinzunehmen (auch normale Festlichkeiten)0 %AG Bremen, WM 1957, S. 185 Spielplatz Von einem Spielplatz in der Wohnanlage ausgehende Geräusche spielender Kinder und Jugendlicher sind hinzunehmen und mindern nicht die Miete0 %AG Aachen, Urteil vom 21.11.1986 – 14 C 318/86, WM 1987, S. 83AG Köln, Urteil vom 13.01.1993 – 220 C 275/92, WM 1993, S. 606 Tiefgarage Mieter, der in über Tiefgarageneinfahrt liegende Wohnung zieht, muss mit Geräuschbelästigung rechnen0 %AG Bonn, Urteil vom 20.10.1989 – 8 C 191/89, WM 1990, S. 71 Innenstadtlage Der mit einer Innenstadtlage verbundene Umweltlärm ist kein Mangel der Wohnung0 %LG Hannover, Urteil vom 15.04.1994 – 9 S 211/93, WM 1994, S. 463 HeizungHeizung unterdimensioniert -Laute Geräusche der Heizungsanlage -Heizung 20% unter vertragsgemässer Leistung -kein Warmwasser für 1 Monat -Offenliegende Heizungsrohre nach Heizungseinbau -Heizleistung unzureichend wg. Schornsteinmängeln; Rauchentwicklung -keine Heizung im Schlafzimmer im Winter -überdimensionierte, mit erheblichem Energieverlust arbeitende Heizung -Heizung max. 17 - 18° -keine Heizung für 1/3 des Oktobers -max. 15 ° im Wohnzimmer -gar keine Heizung im Winter -Heizkessel (überdimensionierter) Verursacht ungenutzten Energiemehrverbrauch von 60 % Heizkörper unterdimensioniert, erlauben keine Erwärmung der Mieträume auf 20°C Heizungsausfall (totaler) im Winter Totaler Heizungsausfall von September bis FebruarTotaler Heizungsausfall im Herbst und Winter Heizungsausfall (totaler) Heizungsausfall (totaler) im Winter: Ausfall der Heizung vom 15.12.1985 bis zum 28.02.1986 LG Berlin, MM 9/83, S. 16 Heizungsausfall bzw. unzureichende Beheizung Temperaturen in der Wohnung von nur 15°C Heizungsausfall bzw. unzureichende Beheizung Raumtemperatur von 15°C Heizungsausfall an 20 Tagen im Oktober bei Außentemperaturen von 9,5°C Heizung (unzureichende Beheizung) Fehlende Heizungsmöglichkeit in der Küche Schlafzimmer kann wegen Rohrbruchs am Heizkörper im Februar nicht beheizt werden 20 % Raumtemperatur unter 20°C Heizungsausfall im Oktober Raumtemperatur von 16 - 18°C Raumtemperatur von 18°C Heizungsausfall (vollständiger) Raumtemperatur von 15°C Heizleistung (schlechte) Raumtemperaturen von 17-18°C Heizung Lautes Knacken und Rauschen Lautes Knackgeräusche eines Gas-RaumheizersIn den Monaten Dezember bis März Heizung Lautes Knacken und Rauschen Im Monat April Heizung (Ausfall) Ausfall der Heizungsanlagen in den Sommermonaten Heizung (fehlende) Die fehlende Heizmöglichkeit in der Küche der Wohnung stellt für sich allein noch kein Mangel der Mietsache dar. Klopfgeräusche in der Zentralheizung Knackgeräusche - Rhythmisch wiederkehrende Knackgeräusche der Heizung, die die Benutzung des Schlafzimmers unzumutbar machen. sonstige MängelDrogenscene in Umgebung des Wohnhauses entstanden ohne konkrete Beeinträchtigung in der Wohnung: Unterbringung von Asylbewerbern in Nachbarschaftkeine zu wenig Müllgefässe und Haustür nicht abschliessbar10 DM fehlender anzulegender Spielplatz + Sandkiste Treppenhausverschmutzung + Geräusch- und Geruchsbelästigung durch Lüftungsanlage erhebliche Mängel am Treppenhaus + mangelhafte Müllbeseitigung Störungen durch Tiefgaragenzufahrt Fensterläden entfernt Dusche geht nicht Bedrohung mit Straftaten und Lärmbelästigung durch andere Mieter Fernseh- / Rundfunkantenne defekt Küche und WC unbenutzbar, auch wenn Ersatzräume in Nachbarhaus genutzt werden können Totalumbau der Wohnung Badezimmerfliesen (verschiedenfarbige) Veränderungen im Baumbestand eines Grundstücks muss der Mieter grundsätzlich hinnehmen Bordell im gleichen Haus30 %AG Charlottenburg, MM 1988, S. 367 Bauordnungsrechtliche Unzulässigkeit Bauordnungswidriger Zustand Discomusik aus einer Gaststätte Sechsmal im Monat bis 3.00 Uhr morgens Dusche funktioniert nicht Einrüstung eines Gebäudes Verhängung mit Planen wegen Bauarbeiten 15 % AG Hamburg, Urteil vom 24.08.1995 – 38 C 483/95, WM 1996, S. 30 Elektrizität (totaler Ausfall) Fäkalienaustritt aus WC und Badewanne wegen defekter Installation (Abflussstau) Fäkalienrückfluss in der Toilette Fenster (unverschließbar) Fenster (undichte) Mit geringen Nässeschäden im Fensterbereich 5% LG Berlin, Urteil vom 18.03.1982 – 61 S 437/81, GE 1982, S. 527 = MDR 1982, S. 671 = WM 1982, S. 184 Fenster sind im Sommer im schlechten Zustand und deshalb luftdurchlässig und schwer verschließbar 5% AG Kassel, Urteil vom 14.07.1993 – 802 C 2502/92, WM 1993, S. 607 Blind, feuchtigkeitsbeschlagene Isolierglasscheiben rechtfertigen eine Mietminderung von 5 % je Fenster AG Münster, Urteil vom 20.07.1982 – 3 C 20/82, WM 1982, S. 254 Fenster Trübung einer Isolierglasscheibe im Wohnzimmer 1% AG Miesbach, Urteil vom 30.10. 1984 – 3 C 585/84, WM 1985, S. 260 Fensterläden, Entfernung 10 % AG Friedberg (Hessen), Urteil vom 01.08.1975 – C 117/75, WM 1977, S. 139 = ZMR 1978, S. 50 Fensterscheibe Trübung einer Isolierglasscheibe in der Küche 0,5% AG Miesbach, Urteil vom 30.01.1984 – 3 C 585/84, WM S. 260 Fernsehempfang (schlechter) 10% AG Schöneberg, GE 1988, S. 361 Fernsehempfang (schlechter) Formaldehydkonzentration (überhöhte) in Schlaf- und Kinderzimmer berechtigt zu einer Mietminderung von 56% und zur fristlosen Kündigung Formaldehyd: Wenn die Belastung einer Mietwohnung mit Formaldehyd den vom Bundesgesundheitsamt festgesetzten Grenzwert übersteigt, ist der Mieter berechtigt das Mietverhältnis fristlos zu kündigen und die Miete rückwirkend um 50% zu kürzen (bei einer Formaldehyd- Belastung zwischen 0,13 und 0,21 ppm) Garage, die innen und außen noch verputzt werden muss und deren Decke von unten notdürftig abgestützt werden muss. Außerdem fehlt noch eine Trennwand zu der anschließenden Doppelgarage Garagentor (defekt) Gartenbepflanzung Gartentürbeschläge (rostige) Gegensprechanlage Gegensprechanlage (defekt) Gerüche von einer Pizzabäckerei im Nachbarhaus Gestank (bestialischer), der von einer Nachbarwohnung herrührt, weil der Nachbar ein Frettchen hält. Hausbeleuchtung (defekt) Hausmusik Haustür (defekt) Hellhörigkeit eines Teils der Räume der Wohnung Herd und Backofen (unbenutzbar) Hochhausanlage (ungepflegter Zustand) Isolierung (mangelhafte) Kamin (offener) nicht benutzbar Anstelle eines vereinbarten abgeschlossenen Kellerraums wurde dem Mieter nur eine Abstellfläche zur Verfügung gestellt. 10 % LG Hamburg, Urteil vom 14.11.1974 – 7 S 64/74 Keller Keller (Beleuchtung ) Kinderlärm (übermäßiger) frühmorgens und spätabends durch kinderreiche Mitmieter Üblicher Kinderlärm berechtigt nicht zur Mietminderung Kochgerüche Küche und Toilette unbenutzbar Küchenherd defekt Lagerung von Baumaterial Mäuse und Kakerlaken (monatelanger Befall) Müllschlucker (dauernd defekt) Müllschlucker (stillgelegter) Neubaufeuchte Nitratgehalt im Wasser Ist gesundheitsgefährlich überhöhtNitratgehalt liegt um 236 % über dem Grenzwert nach der Trinkwasserverordnung Nitratgehalt (gesundheitsgefährlicher) Parkplatz Nachhaltige Behinderung in der Nutzung eines Kfz- Einstellplatzes durch ständiges verkehrswidriges Parken Dritter Perchlorethylen, austretendes Perchlorethylen Pkw-Stellplatz Prostitution im gleichen Haus Prostitution im gleichen Haus Rostiges Leitungswasser Sandkasten Wenn bei einem Mehrfamilienhaus ein Kindersandkasten fehlt Schimmelpilz Schimmel- oder sog. Spakflecken an der Außenwand eines Abstellraumes Schimmelbildung und Geruchsentwicklung, auch wenn der Mieter die Schäden mit beeinflusst hat Schimmelbildung: Schränke müssen von der Wand abgerückt werden Schimmelpilzbildung: Abgetrocknete Schimmelpilzbildung und drei gebrochene Fliesen im Hauswirtschaftsraum, ein 2,80 m langer Mauerriss in der Küche sowie eine defekte Fliese neben der Duscharmatur rechtfertigen eine Mietminderung von insgesamt 2 % monatlich, wenn es sich um eine Wohnung mit ausgesprochen hohem Mietpreis handelt. Bei solchen Wohnungen rechtfertigen auch kleinere Mängel ohne Gebrauchs-beeinträchtigung eine Mietminderung Schimmel Spak- oder Stockflecken in der Mietwohnung sind Fehler der Mietsache. Eine Mietminderung ist aber ausgeschlossen, wenn die Mieter selbst die Feuchtigkeits-erscheinungen als Folge fehlerhaften Heizens und Lüftens zu vertreten haben. Silberfischchen Wenn in der Wohnung Silberfischchen auftreten (20-25 Stück), kann der Mieter die Miete um 20% mindern. 20 % AG Lahnstein, WM 1988, S. 55 Spinnen Tanzschule Taubenhaltung auf dem Nachbargrundstück (mehrere 100 Tauben) Taubenhaltung des Vermieters 20 % AG Lüdinghausen, Urteil vom 02.10.1964 – 4 C 126/64, WM 1965, S. 169 Tauben / Balkon Verunreinigungen des Balkons durch nistende Tauben 5 % AG Hamburg, WM 1988, S. 121 Teppichboden, der sich in der Diele, im Schlaf- und Kinderzimmer vom Boden abgelöst hat. In Folge der Ablösung war das Begehen der Wohnung erschwert und es bestand Gefahr für die Gesundheit der in der Wohnung befindlichen Personen durch Stolpern. Terrasse Wenn der Mieter eine 20 qm große Terrasse, die von der Wohnung aus zugänglich ist und deshalb mangels anderweitiger Vereinbarungen im Mietvertrags als mitvermietet anzusehen ist, nicht benutzen kann, ist er berechtigt, die Miete um 15 % zu mindern. 15 % AG Eschweiler, Urteil vom 19.05.1994 – 5 C 114/94, WM 1994, S. 427 Tiefgaragenzufahrt: Störungen der Tiefgaragenzufahrt Toilette: Einzige Toilette nicht mehr nutzbar Tiergestank Tiergestank aus Nachbarwohnung wegen nicht artgerechter Tierhaltung Toilette: Wenn die einzige Toilette nicht benutzbar ist, kann der Mieter die Miete um 80% mindern. Toilette Wenn die zweite zur Wohnung gehörende Toilette vom Vermieter abgeschlossen ist, kann der Mieter die Miete um 7% mindern. Toilettenbelüftung (defekte) Toilettenspülung (unzureichende) Trittschallgeräusche Trockenboden (nicht mehr nutzbar) Türbeschläge (einfache) Auch die Verwendung einfacher Beschläge anstelle von Sicherheitsbeschlägen stellt keine erheblichen Mängel dar. Überschwemmungs-schaden am Teppichboden mit unerträglichem Gestank Unbewohnbarkeit (totale) der Wohnung wegen Neubaus und Neugestaltung. Undichtigkeit aller Fenster Einer Wohnung und die damit verbundene Feuchtigkeit. 50% AG Leverkusen, Urteil vom 25.09.1980 – C 215/80 Warmwasserversorgung (fehlende) und Entzug des Kellers 30% AG Darmstadt, Urteil vom 03.12.1981 – C 3374/81, WM 1983, S.151. Warmwasserversorgung (Ausfall) 10% LG Berlin, WM 1955, S.134.AG Münster, WM 1981, S. U 22 Warmwasser Ein erheblicher Mangel liegt nicht vor, wenn das Warmwasser nur 40 bzw. 43 Grad Celsius beträgt. 0% LG. Hamburg, Urteil vom 13.07.1978 – 7 S 66/78, WM 1978, S.242 Waschküchenbenutzung (Vorenthaltung) 5% AG Köln, Urteil vom 23.09.1982 – 210 C 25/82, WM 1983, S.122. AG Koblenz, Urteil vom 17.10.1978 – 13 C 198/78, WM 1980, S.112. (5-10%)AG Osnabrück, Urteil vom 06.05.1988 – 44 C 57/88, WM 1990, S. 147 (Entzug von Gemeinschaftswaschmaschine und- trockner). Waschplan Vermieter verändert einseitig den Waschplan zu ungunsten des Mieters. 10% AG Brühl, Urteil vom 25.07.1974, WM 1975, S.145. Wasser tropft durch die Zimmerdecke Mangel durch Naturkatastrophe (Schneesturm) hervorgerufen 30% AG Kiel, Urteil vom 26.06.1980 – C 9/80, S.235 WC- Abfluss verstopft Von 15 Steckdosen funktionieren nur 3, außerdem kann die Post nicht ordnungemäß zugestellt werden. 50% Ag Hamburg, Urteil vom 23.07.1974 – C 305/73, WM 1976, S.53 Wildtauben Beeinträchtigung der Mietsache durch Wildtauben rechtfertigen keine Mietminderung, wenn dem Vermieter keine Abhilfe möglich ist. Wohnflächengröße: Wohnungsklingel (defekt) Wohnungstür (fehlende) Wohnzimmer unbenutzbar wegen Einsturzgefahr der Zimmerdecke infolge eines Wasserschadens Zugluft durch mangelhafte Fensterdichtungen Zugluft wegen fehlerhaft installierter Gasetagenheizung. Weitere Minderungsquoten findet man in der Mietminderungsliste von Thieler / Vetter (Alexandra Verlag, Weilheim).
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| Autor: | Harald Brennecke, Rechtsanwalt Karlsruhe |
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