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DIE GRUNDBEGRIFFE DES DEUTSCHEN ERBRECHTS - EINE EINFÜHRUNG - Teil 01 - Was ist Erbrecht ? |
| Autor(-en): | Harald Brennecke, Rechtsanwalt Karlsruhe |
ERBRECHT- die häufigsten Rechtsfragen 1. Was ist Erbrecht ?Erbrecht hat die Funktion, das Privateigentum als Grundlage der eigenverantwortlichen Lebensgestaltung mit dem Tod des Eigentümers nicht untergehen zu lassen, sondern seinen Fortbestand im Wege der Rechtsnachfolge zu sichern (BVerfGE NJW 95, 2977). Es soll damit gesichert werden, daß der erworbene Wohlstand nicht untergeht, sondern entweder zielgerichtet jemandem zugewendet wird oder das Vermögen in der Familie verbleibt.
Zum Erbrecht gehören viele privatrechtliche Vorschriften, die nach dem Tode eines Menschen die Weitergabe seines Vermögens regeln. Diese Normen sind hauptsächlich im 5. Buch des BGB enthalten (vgl. §§ 1922 - 2385 BGB). Es gibt aber auch Vorschriften aus anderen Teilen des BGB, die Bezüge zum Erbrecht aufweisen, z.B. aus dem Sachenrecht (§ 857 - Vererblichkeit des Besitzes) oder dem Familienrecht (§ 1371 - Zugewinnausgleich im Todesfall). Aber auch Vorschriften anderer Rechtsgebiete könnten einschlägig sein. Um einen Sachverhalt abschließend beurteilen zu können, ist es daher notwendig, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden. Alle nachstehenden Informationen können deshalb nur einen kleinen Ausschnitt des Erbrechtes wiedergeben.
Diese Einführung in das deutsche Erbrecht entstand als Begleitinformation zu einer Serie von Fernsehfragestunden zum Thema Erbrecht mit Rechtsanwalt Harald Brennecke. |
| Autor(-en): | Harald Brennecke, Rechtsanwalt Karlsruhe |
| Kontakt: | brennecke@brennecke-partner.de |
| Stand: | 1999 |
| Mehr Beiträge zum Thema: | Rechtsinfos / Erbrecht Rechtsinfos / Familienrecht |
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