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Unwirksame Bauvertrags AGB

 

 

In einem notariellen Bauträgervertrag war geregelt, dass "das Recht auf Wandelung (Rückgängigmachung des Vertrags) im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen" sein sollte. Als der Käufer wegen zahlreicher Mängel die Wandelung verlangte, berief sich der Bauträger auf den bis 31.12.2001 geltenden § 11 AGB-Gesetz, wonach es einem Unternehmer möglich ist, Gewährleistungsansprüche wegen mangelhafter Bauleistungen so einzuschränken, dass eine Wandelung nicht möglich ist.

Der Bundesgerichtshof vertrat jedoch die Auffassung, dass ein Ausschluss der Wandelung in Bauträgerverträgen nach dieser Bestimmung nicht zulässig ist. Dies wurde im Wesentlichen damit begründet, dass ein Bauträger keine "Bauleistungen" im Sinne des § 11 Nr. 10b AGB-Gesetz erbringt. Danach erwies sich der Ausschluss des Wandelungsrechts als unwirksam.

Hinweis: Die Entscheidung hat auch nach der Aufhebung des AGB-Gesetzes zum Ende letztes Jahres Wirksamkeit. Eine gleichlautende Regelung befindet sich nämlich jetzt in § 309 Nr. 8b BGB wieder.
 

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 Stand:01.06.2002 
 Gericht / Az.:Urteil des BGH vom 08.11.2001 VII ZR 373/99 RdW 2002, 176 
 Normen:§ 11 Nr. 10b AGB-Gesetz, § 309 Nr. 8b BGB  

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Harald Brennecke, Rechtsanwalt

Harald Brennecke entwirft, prüft und überarbeitet seit vielen Jahren Allgemeine Geschäftsbedingungen für mittelständische Unternehmen.
Er bearbeitet klassische AGB wie Fernabsatzvereinbarungen, Widerrufsbelehrungen, Einkaufsbedingungen, Bestellbedingungen, Lieferbedingungen oder Datenschutzvereinbarungen. Daneben prüft er die AGB-Konformität von Verträgen, die zu mehr als einmaliger Benutzung bestimmt sind und damit bereits AGB darstellen, wie z.B. Rahmenverträge, Vertriebsverträge, Handelsvertreterverträge oder Kaufverträge. Harald Brennecke hat eine 9-teilige Einführung in das AGB-Recht veröffentlicht.

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Christoph Lattreuter, Rechtsanwalt

Rechtsanwalt Christoph Lattreuter ist seit 2003 zugelassener Rechtsanwalt und seit Mai 2010 Standort-Geschäftsführer bei Brennecke & Partner. Seit mehreren Jahren ist er schwerpunktmäßig auch im AGB-Recht tätig, wobei sein Beratungsschwerpunkt hierbei auf Online-Shops und deren AGB liegt. Hierbei gehörte neben der Beratung vieler Existenzgründer zu seinen bisherigen Highlights insbesondere die Betreuung mehrerer Online-Shops zum Verkauf von Weinen und die rechtliche Projektbegleitung eines Servicedienstleisters im Bereich Medizinbedarf sowie die Erstellung der AGB für einen der größten Flirtportale Deutschlands.

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Christoph Lattreuter, Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Christoph Lattreuter ist seit 2003 zugelassener Rechtsanwalt und seit Mai 2010 Standort-Geschäftsführer bei Brennecke & Partner in Berlin und seit 2011 Standort-Geschäftsführer in Leipzig.

Einer der Huuptschwerpunkte seiner rechtsanwaltlichen Arbeit liegt bei Rechtsanwalt Christoph Lattreuter um klassischen Vertragsrecht, also in der Prüfung von wichtigen Verträgen. Hierzu zählen neben Lieferverträgen, Kooperationsverträgen und Gesellschaftsverträgen auch die Verträge des täglichen (Geschäfts-)Lebens, wie z.B. Arbeitsverträge, Mietverträge und Kaufverträge.

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Rechtsanwalt Schreckenberger berät, gestaltet und prüft familienrechtliche Eheverträge, Scheidungsfolgevereinbarungen, Uterhaltsvereinbarungen und Umgangsrechtsregelungen.
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Fachanwalt für Insolvenzrecht
Insolvenzrecht für Unternehmer und Unternehmen
Beratung von Geschäftsführern und Gesellschaftern

Rechtsanwalt Brennecke absolviert derzeit den Fachanwaltskurs für Handels- und Gesellschaftsrecht.
Er berät bei Gesellschaftsgründungen. Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern und begleitet bei der Gesellschaftsliquidation. Mehrere Veröffentlichungen im Gesellschaftsrecht sind in Vorbereitung.

Harald Brennecke ist seit 1999 im Bereich der Unternehmensanierung tätig. Als Fachanwalt für Insolvenzrecht gestaltet er Sanierungen und begleitet Firmeninsolvenzen. Er unterstützt Geschäftsführer in der Unternehmenskrise hinsichtlich der für diese bestehenden Haftungsrisiken sowie Gesellschafter im Interesse der Unternehmenssanierung. Er hat mehrere Bücher im Bereich Insolvenzrecht veröffentlicht, so

  • "Der Insolvenzplan – Sanierungsinstrument in der Insolvenz", ISBN 978-3-939384-03-8, 2007, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de
  • "Die Restschuldbefreiung", ISBN 978-3-939384-00-7, 2006, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de  
  • "Privatinsolvenz/Verbraucherinsolvenz - Eine Einführung“ , ISBN 978-3-939384-13-1, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de  
  • "Insolvenz und Restschuldbefreiung in Europa", ISBN 978-3-939384-05-2, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de
  • "Die Regelinsolvenz - Insolvenz für Unternehmer und Unternehmen", ISBN 978-3-939384-07-6, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de  
  • Mehrere Veröffentlichungen im Gesellschaftsrecht sind in Vorbereitung

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Rechtsanwalt Christoph Lattreuter ist seit 2003 zugelassener Rechtsanwalt und seit Mai 2010 Standort-Geschäftsführer bei Brennecke & Partner in Berlin und Leipzig. Seit mehreren Jahren ist er schwerpunktmäßig auch im Gesellschaftsrecht tätig, wobei sein Beratungsschwerpunkt hierbei im Gebiet der Unternehmergesellschaft (UG), der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und der Aktiengesellschaft (AG) liegt. Aufgrund seiner eigenen langjährigen Erfahrungen als Vorstand einer Aktiengesellschaft (AG) berücksichtigt er bei seiner rechtlichen Beratung auch stets die wirtschaftlichen Gegebenheiten.

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Guido Friedrich-Weiler, Rechtsanwalt

Guido Friedrich-Weiler ist

  • Lehrbeauftragter für Gesellschaftsrecht an der Bundesakademie für Wehrtechnik und Wehrverwaltung in Mannheim sowie
  • Lehrbeauftragter für Arbeits- und Insolvenzrecht, M&A und Wirtschaftsprüfung an der Rheinischen Fachhochschule in Köln.

Von 2002 bis 2006 war Guido-Friedrich Weiler als Manager bei der Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft tätig.

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Telefon: 0221-165377-85

 

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