Vorteile und Nachteile einer Eintragung im Handelsregister für kleine Unternehmen

 
 Autor:Cornelia Hübner, Rechtsanwältin Karlsruhe, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht  

 

Solange Unternehmen, die als Einzelunternehmen oder als Personengesellschaft geführt werden, klein sind, ist die Eintragung ins Handelsregister nicht Pflicht. Sie haben aber die Möglichkeit sich eintragen zu lassen.

Wer hat die Wahl, ob er sich ins Handelsregister eintragen lässt?

Nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) ist grundsätzlich jeder Gewerbebetrieb ins Handelsregister einzutragen (nicht also die freien Berufe, wie Rechtsanwalt, Ärzte oder Steuerberater). Eine Ausnahme gilt nur, wenn das Unternehmen ,,nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Gewerbebetrieb nicht erfordert`` (§ 1 Abs. 2 HGB). Diese kleinen Unternehmen werden auch als Kleingewerbetreibende bezeichnet.

Wann ist ein Unternehmen so ,,klein``, dass es sich nicht ins Handelsregister eintragen lassen muss?

Leider wollte der Gesetzgeber sich nicht genau festlegen lassen, ab welcher Größe ein Unternehmen der Eintragungspflicht unterliegt.

Vielmehr hängt es immer vom Zusammenspiel aller Umstände ab, ob ein Unternehmen noch Kleingewerbe ist oder nicht mehr. So gibt es keine Mindestkriterien oder festen Grenzen für Bilanzsumme, Betriebsvermögen, Umsatz, Gewinn oder Arbeitnehmerzahl. Sie müssen sich überlegen, ob Ihr Betrieb einfach gestaltet und leicht überschaubar ist, so dass für Sie eine kaufmännische Organisation nur eine unnötige Belastung wäre. Wenn Ihr Betrieb nur mit Hilfe einer entsprechenden Organisation überschaubar und beherrschbar, sind Sie ein kaufmännisches Unternehmen.

Um Ihnen eine grobe Abschätzung zu ermöglichen, ob Sie sich im Handelsregister eintragen lassen müssen, können Sie sich folgende Fragen stellen:

? Üben Sie Ihre gewerbliche Tätigkeit regelmäßig aus ? ? Haben Sie dafür Räume angemietet oder nutzen Sie im eigenen Haus eigene Räume für Ihre gewerbliche Tätigkeit ? ? Haben Sie mehr als fünf Lieferanten ? ? Sind Sie überregional tätig ? ? Haben Sie mehr als einen Vollzeitmitarbeiter, der für Sie produktiv tätig ist (also nicht nur in der Verwaltung) ? ? Nehmen Sie Bankkredit über 5.000 Euro für Ihr Unternehmen in Anspruch ? ? Haben Sie mehr als 250.000 Euro Umsatz pro Jahr ? ? Haben Sie mehr als 30.000 Euro Gewinn pro Jahr ? ? Bilanzieren Sie, d.h. führen Sie eine doppelte Buchführung, nicht nur eine Einnahme-Überschuss-Rechnung ? ? Beschäftigen Sie einen Buchhalter ? ? Beschäftigen Sie einen Lohnbuchhalter ?

Wenn Sie alle Fragen mit nein beantworten, können Sie recht sicher sein, dass Sie sich nicht im Handelsregister eintragen lassen müssen. Erreichen Sie die oben genannten Umsatz- oder Gewinnzahlen oder beantworten Sie mehr als fünf der anderen Fragen mit ja beantworten, könnte es sein, dass Sie eintragungspflichtig sind und sollten das zumindest prüfen.

Was sind die Vorteile der Eintragung in das Handelsregister?

Als Vorteil kann gelten, dass ein im Handelsregister eingetragenes Unternehmen als professionell gilt. Auch die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder das nicht eingetragene Einzelunternehmen genießen keinen schlechten Ruf, schließlich haften die Inhaber mit ihrem gesamten Privatvermögen. Die Eintragung ins Handelsregister bedeutet aber im Normalfall, dass das Unternehmen eine bestimmte Größe erreicht hat und das schafft bei den Vertragspartnern Vertrauen.

Man kann sich eine Firma wählen, die vom Namen des Inhabers unabhängig sind. Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann nicht Fantasia GbR heißen, sondern muss immer Vornamen und Nachnamen der Mitgesellschafter aufführen. Dagegen ist die Kosmos OHG darstellbar, ohne dass im Firmennamen der Name der Gesellschafter genannt wird.

Was sind die Nachteile der Eintragung in das Handelsregister?

Mit Eintragung ins Handelsregister ist man Kaufmann.

Kaufleute müssen bilanzieren, d.h. mit Eintragung ins Handelsregister wird die doppelte Buchführung Pflicht.

Für die Kaufleute gelten die besonderen Regeln des Handelsgesetzbuchs. Nach der Vorstellung des Gesetzgebers sind Kaufleute Profis. Daher sind diese Regeln häufig schärfer als unter Nichtkaufleuten. Kaufleute müssen zum Beispiel Warenlieferungen unverzüglich nach Eingang untersuchen und etwaige Mängel rügen, weil sie sonst ihre Rechte verlieren. Kaufleute können sich mündlich verbürgen, Nicht-Kaufleute nur schriftlich.

Der IHK-Beitrag ist für nicht im Handelsregister eingetragene Unternehmen günstiger.

Die Eintragung im Handelsregister ist kostenpflichtig.

Fazit: Ob man sich eintragen lässt, wenn man nicht dazu verpflichtet ist, muss man sich also gut überlegen.

Was passiert, wenn ich mich nicht eintragen lasse, obwohl ich eintragungspflichtig bin?

Wer aufgrund Art und Umfang seines Unternehmens Kaufmann ist, muss sich ins Handelsregister eintragen lassen. Stellt das Handelsregister fest (zum Beispiel, weil ein "netter Konkurrent" darauf hinweist), dass ein eintragungspflichtiges Unternehmen seiner Registerpflicht nicht nachkommt, fordert es unter angemessener Fristsetzung dazu auf, die Registereintragung vornehmen zu lassen.

Meldet der Eintragungspflichtige dann das Unternehmen nicht an, kann das Handelsregister diese Pflicht per Zwangsgeld durchsetzen. Gegen die Verfügung des Gerichts, sich eintragen zu lassen, sind Rechtsmittel möglich, die aber natürlich nur greifen, wenn das Gericht sich geirrt hat, weil keine Eintragungspflicht besteht.

 

 Autor:Cornelia Hübner, Rechtsanwältin Karlsruhe, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht  
 Kontakt:huebner@brennecke-partner.de 
 Stand:August 2006 
 Normen:HGB § 1, § 2 

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