Vertragsfreiheit war einmal.
Nahezu jeder Vertrag, der heute geschlossen wird, stellt sich tatsächlich als Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB - dar.
Der Vertrag und die im Vertrag verwendeten einzelnen Regelungen müssen zahlreichen gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Ansonsten droht die Unwirksamkeit der verwendeten Klauseln bis hin zur Unwirksamkeit des ganzen Vertrages. Es drohen Unterlassungsklagen und Schadenersatzforderungen. Dies alles ist bereits bei der Vertragsgestaltung bzw. bei der Erstellung von AGB zu berücksichtigen. Hierbei sind wir Ihnen gerne behilflich.
Nachfolgend finden Sie zu dieser Problematik eine umfangreiche Auswahl von Beiträgen und Urteilen.

 
 Unsere Themen im Bereich AGB-Recht
 
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Das Referat AGB-Recht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:


Harald Brennecke, Rechtsanwalt

Harald Brennecke entwirft, prüft und überarbeitet seit vielen Jahren Allgemeine Geschäftsbedingungen für mittelständische Unternehmen.
Er bearbeitet klassische AGB wie Fernabsatzvereinbarungen, Widerrufsbelehrungen, Einkaufsbedingungen, Bestellbedingungen, Lieferbedingungen oder Datenschutzvereinbarungen. Daneben prüft er die AGB-Konformität von Verträgen, die zu mehr als einmaliger Benutzung bestimmt sind und damit bereits AGB darstellen, wie z.B. Rahmenverträge, Vertriebsverträge, Handelsvertreterverträge oder Kaufverträge. Harald Brennecke hat eine 9-teilige
Einführung in das AGB-Recht veröffentlicht.

Marc Wandersleben, Rechtsanwalt
Wirtschaftsjurist (Uni. Bayreuth) und Wirtschaftsmediator

Marc Y. Wandersleben die für die Vertragsgestaltung relevanten Anforderungen und Schwachstellen der Vertragsklauseln. Wird der gleiche Vertrag mehr als zwei Mal verwendet, handelt es sich bei den Vertragsklauseln grundsätzlich um AGB, die besonderen gesetzlichen Voraussetzungen unterliegen. Rechtsanwalt Marc Y. Wandersleben konzipiert neue AGB und prüft vorhandene AGB auf Schwachstellen.

Christoph Lattreuter, Rechtsanwalt

 

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