| | Das Referat AGB-Recht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:
Harald Brennecke, Rechtsanwalt
Harald Brennecke entwirft, prüft und überarbeitet seit vielen Jahren Allgemeine Geschäftsbedingungen für mittelständische Unternehmen.
Er bearbeitet klassische AGB wie Fernabsatzvereinbarungen, Widerrufsbelehrungen, Einkaufsbedingungen, Bestellbedingungen, Lieferbedingungen oder Datenschutzvereinbarungen. Daneben prüft er die AGB-Konformität von Verträgen, die zu mehr als einmaliger Benutzung bestimmt sind und damit bereits AGB darstellen, wie z.B. Rahmenverträge, Vertriebsverträge, Handelsvertreterverträge oder Kaufverträge. Harald Brennecke hat eine 9-teilige Einführung in das AGB-Recht veröffentlicht.
Marc Wandersleben, Rechtsanwalt
Wirtschaftsjurist (Uni. Bayreuth) und Wirtschaftsmediator
Marc Y. Wandersleben die für die Vertragsgestaltung relevanten Anforderungen und Schwachstellen der Vertragsklauseln. Wird der gleiche Vertrag mehr als zwei Mal verwendet, handelt es sich bei den Vertragsklauseln grundsätzlich um AGB, die besonderen gesetzlichen Voraussetzungen unterliegen. Rechtsanwalt
Marc Y. Wandersleben konzipiert neue AGB und prüft vorhandene AGB auf Schwachstellen.
Christoph Lattreuter, Rechtsanwalt
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