Voraussetzung, um als Arzt gesetzlich versicherte Patienten behandeln zu können, ist die Zulassung als Vertragsarzt. Was für die Zulassung vorausgesetzt wird, ergibt sich aus den entsprechenden gesetzlichen Regelungen. Antworten auf Fragen zu diesem Thema finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen und zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen.
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