Im Fall einer ungerechtfertigten Kreditkündigung wie bei der Inanspruchnahme aus Bürgschaften und Grundschulden - wir begleiten Sie. Auch bei der Neufinanzierung achten wir für Sie auf faire Verträge und optimale Konditionen. Wenn Sie sich als Anleger von Ihrer Bank oder Ihrem Finanzdienstleister schlecht beraten fühlen, prüfen wir für Sie Ihre Ansprüche und helfen Ihnen bei der Durchsetzung. | ||
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Das Referat Bankrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte bearbeitet von: Cornelia Hübner, Rechtsanwältin Cornelia Hübner berät und vertritt seit Jahren Bankkunden im Bankrecht. Sie vertritt vor allem Unternehmer und ihre Ehe-/Lebenspartner, die in der Unternehmenskrise oder -insolvenz von der Bank aus Grundschulden oder Bürgschaften in Anspruch genommen werden. Sie vertritt Darlehensnehmer, deren Kredite von der Hausbank an fremde Institute verkauft wurden. Sie war viele Jahre in einer auf Bankrecht für Bankkunden spezialisierten Kanzlei tätig. Marc Y. Wandersleben, Rechtsanwalt Marc Y. Wandersleben berät und vertritt Unternehmer und Privatpersonen bei bankenrechtlichen Fragestellungen und bei Rechtsfragen im Kapitalanlagerecht (auch Gründung von Fonds). Ferner berät er Existenzgründer und etablierte Unternehmer bei der Kapitalbeschaffung durch bankenunabhängiges Kapital (Mezzanine-Kapital, Genussrechtskapital, Privat-Equity) und Fördergelder. Anja Uelhoff war über 10 Jahre bei einer deutschen Großbank tätig, zunächst als Spezialistin in der Kreditabwicklung, dann in der Sicherheitenabteilung. Sie berät und vertritt Privat- und Firmenkunden in allen Fragen des Kreditrechts sowie bei (fehlgeschlagenen) Kapitalanlagen. Dabei kommen ihr die Kenntnisse der Abläufe in Banken in besonderem Masse zu Gute. |
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