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Im Fall einer ungerechtfertigten Kreditkündigung wie bei der Inanspruchnahme aus Bürgschaften und Grundschulden - wir begleiten Sie. Auch bei der Neufinanzierung achten wir für Sie auf faire Verträge und optimale Konditionen. Wenn Sie sich als Anleger von Ihrer Bank oder Ihrem Finanzdienstleister schlecht beraten fühlen, prüfen wir für Sie Ihre Ansprüche und helfen Ihnen bei der Durchsetzung. |
Rechtsanwältin Carola Ritterbach hat den Fachanwaltskurs für Bankrecht absolviert. Sie arbeitet derzeit an mehreren Veröffentlichungen im Bereich Bankvertragsrecht und Kapitalmarktrecht. Rechtsanwältin Ritterbach berät und vertritt Bankkunden bei allen Fragen wie Darlehensverträge, Kredite, Bürgschaften, Kreditsicherheiten, Wertpapiere, Anlagen oder Beratungsfehler.
Rechtsanwältin Ritterbach ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im DeutscherAnwaltVerein.
Kontaktieren Sie Rechtsanwältin Ritterbach unter:
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