Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) enthält zum Erbrecht eine recht große Anzahl an Bestimmungen. Geregelt werden die Rechtsfolgen, falls keine oder nur unzulängliche letztwillige Verfügungen getroffen werden, die Haftung der Erben etc. sowie Möglichkeiten für erbrechtliche Gestaltungen. So umfassend diese gesetzlichen Regelungen sind, in vielen Fällen passen sie nicht, entsprechen nicht der Interessenlage der Beteiligten oder widersprechen den Regelungen des Gesellschaftsrechts. Zu berücksichtigen sind weiter Vorschriften des Familienrechts, des Handels- und Gesellschaftsrechts, des Steuerrechts, des internationalen Privatrechts sowie weiterer Rechtsgebiete, beispielsweise das Immobilienrecht. Gesetzliche Regelungen für die vorweggenommene Erbfolge existieren dagegen nicht. Hier muss auf praktisch erprobte und durch die Rechtsprechung gebilligte Gestaltungen zurückgegriffen werden.
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Harald Brennecke, Rechtsanwalt

Harald Brennecke ist seit 1997 mit erbrechtlichen Mandaten befasst. Er berät schwerpunktmässig bei der Erstellung von Testamenten, insbesondere aus erbschaftsssteuerlicher Sicht, der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften und bei überschuldeten Nachlässen. 1999 war er als Experte für Erbrecht in einer Serie von Fernsehsendungen zu sehen. Derzeit arbeitet er an zwei Veröffentlichung zum Erbrecht und Erbschaftssteuerrecht.

Dr. Maren Augustin, Rechtsanwältin

Dr. Maren Augustin ist seit 2002 im Erbrecht tätig. Als Insolvenzrechtlerin berät sie im Erbrecht schwerpunktmäßig zur sicheren Übertragung von Vermögenswerten auf die nächste Generation und bei Nachlassinsolvenzverfahren. Aktuell bereitet sie gemeinsam mit Harald Brennecke eine Veröffentlichung zur Einführung in das Erbrecht vor.

 

 

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