Der Betreiber einer automatischen Waschanlage haftet für den Schaden, der dadurch entstanden ist, dass das Fahrzeug eines Kunden auf den Wagen eines anderen Waschanlagenbenutzers, der die Anlage noch nicht verlassen hat, aufgeschoben wurde. Der Betreiber kann sich auch nicht darauf berufen, dass der Fahrer des ersten Wagens die Waschstraße nach Beendigung des Waschvorgangs entgegen der vorhandenen Beschilderung nicht unverzüglich verlassen hat. Vielmehr ist er verpflichtet, in einer solchen Situation entweder das Band zu stoppen oder das betreffende Fahrzeug tatsächlich unverzüglich entfernen zu lassen. Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen sowie den Rechtsprechungsnachweisen.
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