Der Betreiber einer automatischen Waschanlage haftet für den Schaden, der dadurch entstanden ist, dass das Fahrzeug eines Kunden auf den Wagen eines anderen Waschanlagenbenutzers, der die Anlage noch nicht verlassen hat, aufgeschoben wurde.

Der Betreiber kann sich auch nicht darauf berufen, dass der Fahrer des ersten Wagens die Waschstraße nach Beendigung des Waschvorgangs entgegen der vorhandenen Beschilderung nicht unverzüglich verlassen hat. Vielmehr ist er verpflichtet, in einer solchen Situation entweder das Band zu stoppen oder das betreffende Fahrzeug tatsächlich unverzüglich entfernen zu lassen.

Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen sowie den Rechtsprechungsnachweisen.

 

 
Unsere Themen im Bereich Haftungsrecht / Waschanlage - 16 Beiträge
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 Leitsätze / Urteile / Kurzinfos:
    
 BewertungBetreten einer Autowaschanlage auf eigene Gefahr
 BewertungWaschanlagenbetreiber haftet für Kollisionsschaden
 BewertungAufeinanderfahren von Fahrzeugen in Waschanlage
 BewertungAutowaschanlage: Unwirksamkeit von Haftungsbeschränkungsklauseln
 BewertungGlatteis bei Waschanlage
 BewertungGlatteisunfall in Waschanlage
 BewertungHaftungsrecht: Autowaschanlage haftet nicht in jedem Fall
 BewertungBegrenzung der Haftung für Betreiber von Autowaschanlagen unwirksam
 BewertungBGH keine Haftungsbeschränkung bei Schäden in Waschanlage
 BewertungWaschanlagenbetreiber haftet für Lackschäden
 BewertungUnfall auf Tankstellengelände
 BewertungUnwirksamkeit von Haftungsbeschränkungsklauseln einer Autowaschanlage
 BewertungAutowaschanlage Erkundigungspflicht des Betreibers über typische Fahrzeugschäden
  
  
 

Das Referat Haftungsrecht wird in der Kanzlei Brennecke & Partner betreut von:

Marc Y. Wandersleben, Rechtsanwalt

 

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