| Sie sind hier: Rechtsinfos / Handelsrecht |
Das Handelsrecht ist das Sonderrecht der Kaufleute und wirtschaftlich tätigen Unternehmen. Es geht dem Privatrecht vor und ist auf die besonderen Erfordernisse des Handelsverkehrs zugeschnitten. |
Harald Brennecke ist seit Jahren im Handelsvertreterrecht, Franchiserecht und Vertragshändlerrecht tätig. Er ist Mitautor mehrerer Bücher im Bereich Vertriebsrecht, so "Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters", "Die Wettbewerbsabrede nach Beendigung des Handelsvertretervertrages", "Die Provision des Handelsvertreters - Eine Einführung" und "Franchiserecht - Eine Einführung in das Recht des Franchising", jeweils im Verlag Mittelstand und Recht.
Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke unter:
Mail: brennecke@brennecke-partner.de
Telefon: 0721-20396-28
Berlin
030-6098479-95
berlin@brennecke-partner.de
Hamburg
040-650 620 100
hamburg@brennecke-partner.de
Karlsruhe
0721-20396-20
karlsruhe@brennecke-partner.de
Köln
0221-165377-85
koeln@brennecke-partner.de
Leipzig
0341-392988-15
leipzig@brennecke-partner.de
Pforzheim
07231-1554333
pforzheim@brennecke-partner.de

![]() | Kleine Schrift | ![]() | Seite mailen | ![]() | Seite als Startseite | ![]() | Seite zu Favoriten | ![]() | Seite drucken |
![]() | Newsletter abonnieren | ![]() | RSS Newsfeed |