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Das Handelsrecht ist das Sonderrecht der Kaufleute und wirtschaftlich tätigen Unternehmen. Es geht dem Privatrecht vor und ist auf die besonderen Erfordernisse des Handelsverkehrs zugeschnitten.
So muss im Handelsverkehr schnell und einfach gehandelt werden. Auf Formalien wird verzichtet, dem Schweigen kommt eine Bedeutung zu, die Vertretungsmacht ist geregelt. Von Kaufleuten wird aufgrund typischer Geschäftserfahrung selbstverantwortliches Handeln erwartet. Sie benötigen somit geringeren gesetzlichen Schutz als Verbraucher. Als Ausgleich herrscht ein gesteigerter Verkehrsschutz. Den Angaben eines öffentlichen Registers darf der Kaufmann vertrauen.
Das Handelsrecht ist darüber hinaus stark privat gestaltetes und international beeinfußtes Recht. Die gesetzlichen Regelungen werden häufig abgeändert, neue nicht gesetzlich geregelte Handels- und Vertragsformen sind entstanden und entstehen ständig weiter.

Zu vielen Fragen des Handelsrechts finden Sie im folgenden Rechtsinfos.



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Harald Brennecke, Rechtsanwalt

Harald Brennecke ist seit Jahren im Handelsvertreterrecht, Franchiserecht und Vertragshändlerrecht tätig. Er ist Mitautor mehrerer Bücher im Bereich Vertriebsrecht, so "Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters", "Die Wettbewerbsabrede nach Beendigung des Handelsvertretervertrages", "Die Provision des Handelsvertreters - Eine Einführung" und "Franchiserecht - Eine Einführung in das Recht des Franchising", jeweils im Verlag Mittelstand und Recht.

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