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Einführung Internetrecht Teil 3 Internetrechtliche Verträge im Unternehmen 
Einführung Internetrecht Teil 2 Internetrechtliche Aspekte in Unternehmen 
Auskunftsanspruch gegen Provider bei Urheberrechtsverletzung 
Einführung Internetrecht Teil 1 Bedeutung des Internet im Unternehmen 
Einführung Internetrecht Teil 8 Internetrecht in der Praxis 
Auskunftspflichten eines Internet Dienstleisters 
Anspruch auf Speicherung von Informationen und Daten gegenüber einem Telekommunikationsunternehmen 
Hinweispflichten für den Internetversandhandel nach der Verpackungsverordnung - Teil 2 
Lieferzeiten im Internetversandhandel 
Die Problematik des zivilrechtlichen Auskunftsanspruch des Rechteinhabers gegen (Access-) Provider - Teil 2 Deutschland und EU 
Datenschutz und Schaltung von Werbung im Rahmen von Social Network Seiten - Teil 1 Einleitung, Datenarten 
Presserechtliche Haftung im Internetforum Teil I: Der Unterlassungsanspruch 
 
Autor: Rechtsanwalt Christoph Lattreuter, Brennecke & Partner, Rechtsanwälte
 
Vorsicht beim Musiktausch im Internet! 
 
Autor: Rechtsanwalt Christoph Lattreuter, Brennecke & Partner, Rechtsanwälte
 
Abmahnung Teil 13: Private Nutzung Internet II 
Hinweispflichten für den Internetversandhandel nach der Verpackungsverordnung - Teil 1 
Die Problematik des zivilrechtlichen Auskunftsanspruch des Rechteinhabers gegen (Access-) Provider - Teil 4 Datenschutzrecht als Vorbehalt des Auskunftsanspruches 

Das Referat IT-Recht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Harald Brennecke, Rechtsanwalt

Harald Brennecke ist seit Jahren im IT-Recht tätig und betreute mehrere Großprojekten (Gewährleistung und Rückabwicklung von Software und Hardware) gerichtlich und außergerichtlich. Harald Brennecke nutzt seine mehrjährige Erfahrung im Bereich Vertriebsrecht zur maßgeschneiderten Gestaltung von Vertriebsverträgen und Vertriebssystemen für die EDV-Branche (Resellerverträge, Distributionsverträge, Handelsvertreterverträge, Franchise).

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke unter:
Mail: brennecke@brennecke-partner.de
Telefon: 0721-20396-28

Guido Friedrich-Weiler, Rechtsanwalt

Guido Friedrich-Weiler ist

  • Lehrbeauftragter für Gesellschaftsrecht an der Bundesakademie für Wehrtechnik und Wehrverwaltung in Mannheim sowie
  • Lehrbeauftragter für Arbeits- und Insolvenzrecht, M&A und Wirtschaftsprüfung an der Rheinischen Fachhochschule in Köln.

Von 2002 bis 2006 war Guido-Friedrich Weiler als Manager bei der Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft tätig.

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Guido-Friedrich Weiler unter:
Mail: weiler@brennecke-partner.de
Telefon: 0221-165377-85



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