Das Grundbuchrecht ist die Gesetz gewordene scholastische Regel, "quod non est in actis, non est in mundo". Was nicht in den Akten steht, gibt es nicht.

Aber auch anders herum gilt: Was im Buche steht, ist richtig. Zumindest bis das Gegenteil bewiesen ist. Man spricht hier vom öffentlichen Glauben des Grundbuches. Wer auf die Richtigkeit der unrichtigen Eintragung vertraut und mit dem Geschäfte macht, der als Eigentümer eingetragen ist, der wird geschützt.

Das Grundbuch hat, wie die Situation nach der Wende gezeigt hat, eine enorme wirtschaftliche Bedeutung. Das Wirtschafts- und Rechtsleben erfordert Klarheit über den dinglichen Rechtszustand.

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Das Referat Immobilienrecht wird in der Kanzlei Brennecke & Partner betreut von:

Peter Hesse, Rechtsanwalt

Peter Hesse ist seit 2006 Partner bei Brennecke & Partner und ist aufgrund seiner vorherigen Tätigkeit in einer renommierten Berliner Kanzlei im Bereich des Immobilienrechts tätig. Der Schwerpunkt liegt in der Beratung von Grundstückseigentümern/Vermietern und Wohnungseigentümern und Wohnungseigentümergemeinschaften sowie in der Begleitung von Rechtsstreitigkeiten. Er hat erfolgreich den Fachanwaltslehrgang für Miet- und Wohnungseigentumsrecht abgeschlossen und ist Autor zahlreicher Beiträge zum Immobilienrecht.


Dr. Maren Augustin, Rechtsanwältin

Rechtsanwältin Dr. Maren Augustin berät in allen Bereichen des Immobilienrechts. Frau Dr. Augustin war langjährig in der Insolvenzverwaltung tätig und hat den theoretischen Teil des Fachanwaltskurses Insolvenzrecht erfolgreich absolviert. Hieraus resultierten immer wieder Berührungspunkte mit Immobilien im Insolvenz- oder Zwangsvollstreckungsverfahren,  als Sicherungen oder Teil der Insolvenzmasse.

 

Dr. Brunhild Brennecke, Rechtsanwältin

Marc Y. Wandersleben, Rechtsanwalt

 

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