Der Begriff des Vorkausfrechts ist vielen Vermietern und Eigentümer aber auch informierten Mietern geläufig. Aber was bedeutet es rechtlich gesehen? Kurz: Ein Vorkaufsrecht räumt dem Berechtigten die Möglichkeit ein, im Falle des Verkaufs der in Rede stehenden Sache an einen Dritten, durch eine einseitige empfangsbedürftige Gestaltungserklärung, zwischen sich und dem Verkäufer einen Kaufvertrag zu grundsätzlich gleichen Bedingungen zustande zu bringen.

Was sich tatsächlich hinter dem Vorkausfrecht verbirgt und welche Fallstricke dieses Thema in sich birgt, erfahren Sie einführend in den nachfolgenden Beiträgen unserer Partner sowie den zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen.

 

 
Unsere Themen im Bereich Immobilienrecht / Vorkaufsrecht - 26 Beiträge
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Das Referat Immobilienrecht wird in der Kanzlei Brennecke & Partner betreut von:

Peter Hesse, Rechtsanwalt

Peter Hesse ist seit 2006 Partner bei Brennecke & Partner und ist aufgrund seiner vorherigen Tätigkeit in einer renommierten Berliner Kanzlei im Bereich des Immobilienrechts tätig. Der Schwerpunkt liegt in der Beratung von Grundstückseigentümern/Vermietern und Wohnungseigentümern und Wohnungseigentümergemeinschaften sowie in der Begleitung von Rechtsstreitigkeiten. Er hat erfolgreich den Fachanwaltslehrgang für Miet- und Wohnungseigentumsrecht abgeschlossen und ist Autor zahlreicher Beiträge zum Immobilienrecht.


Dr. Maren Augustin, Rechtsanwältin

Rechtsanwältin Dr. Maren Augustin berät in allen Bereichen des Immobilienrechts. Frau Dr. Augustin war langjährig in der Insolvenzverwaltung tätig und hat den theoretischen Teil des Fachanwaltskurses Insolvenzrecht erfolgreich absolviert. Hieraus resultierten immer wieder Berührungspunkte mit Immobilien im Insolvenz- oder Zwangsvollstreckungsverfahren,  als Sicherungen oder Teil der Insolvenzmasse.

 

Dr. Brunhild Brennecke, Rechtsanwältin

Marc Y. Wandersleben, Rechtsanwalt

 

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