Für den Erben besteht die Möglichkeit, seine Haftung auf das zu beschränken, was effektiv im Nachlass vorhanden ist, mit der Folge, dass er wenigstens mit dem eigenen Vermögen nicht haftet. Die Beschränkung kann man herbeiführen, wenn man eine Nachlassverwaltung oder eine Nachlassinsolvenz beantragt. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen unserer Partner sowie den zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen.
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| Unsere Themen im Bereich Insolvenzrecht / Nachlassinsolvenz - 33 Beiträge |
| Beiträge unserer Autoren: | |||
| Nachlassinsolvenz | |||
| Einführung ins Erbrecht Teil 5: Der Alleinerbe – 5. Nachlassinsolvenz | |||
Autor: Rechtsanwalt Harald Brennecke, Brennecke & Partner, Rechtsanwälte, Fachanwalt für Insolvenzrecht | |||
Autor: Rechtsanwältin Dr. Maren Augustin, Brennecke & Partner, Rechtsanwälte | |||
| Erbschaft mit Schulden | |||
Das Referat Insolvenzrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von: Harald Brennecke ist seit Jahren als Fachanwalt für Insolvenzrecht im Bereich der Unternehmensanierung sowie der Betreuung und Abwicklung von Firmeninsolvenzen tätig. Rechtsanwalt Brennecke berät insbesondere Geschäftsführer in der Unternehmenskrise hinsichtlich der für diese bestehenden Haftungsrisiken sowie Gesellschafter im Interesse der Unternehmenssanierung. Er hat mehrere Bücher im Bereich Insolvenzrecht veröffentlicht, so
Weitere Veröffentlichungen sind in Vorbereitung. Dr. Maren Augustin, Rechtsanwältin, Hamburg, Dr. Maren Augustin ist Fachanwältin für Insolvenzrecht und seit 2002 in diesem Bereich tätig, davon bis einschließlich 2005 in der Insolvenzverwaltung. Frau Dr. Augustin berät im Vorfeld und während der Abwicklung von Firmeninsolvenzen. Ihr besonderes Interesse gilt den speziellen Problemstellungen von Insolvenzplanverfahren, der Insolvenzanfechtung sowie dem Arbeitsrecht in der Insolvenz. Auch im Arbeitsrecht hat Dr. Augustin den Fachanwaltskurs bereits erfolgreich absolviert. Cornelia Hübner, Rechtsanwältin, Karlsruhe Cornelia Hübner begleitet seit Jahren Bankkunden in der Sanierung. Sie vertritt Unternehmer und ihre Ehe-/Lebenspartner, die in der Unternehmenskrise oder -insolvenz von der Bank aus Grundschulden oder Bürgschaften in Anspruch genommen werden. Auch wenn die Bank oder der Insolvenzverwalter Sicherheiten verwertet, begleitet sie dies für den Sicherheitengeber kritisch und sorgt dafür, dass eine angemessene und ordnungsgemäße Verwertung stattfindet. Ein weiterer Schwerpunkt sind alle gesellschaftsrechtlichen Fragen in der Insolvenz. Sie vertritt Gesellschafter, wenn der Insolvenzverwalter zum Beispiel die Nachzahlung von Stammkapital oder Eigenkapitalersatz geltend macht. Andreas Albrecht, Rechtsanwalt, Hamburg, LL.M. (Brüssel) Valeska Walter, Rechtsanwältin, Kiel
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