Die Restschuldbefreiung ist ein Instrument des deutschen Insolvenzrechts. Sie ermöglicht verschuldeten natürlichen Personen, nach einer Wohlverhaltensperiode schuldenfrei zu werden. Häufig wird dabei übersehen, dass auch ein Selbständiger oder ein Kaufmann „natürliche Personen“ sind. Der redliche Schuldner soll die Chance eines Neuanfangs haben. In Kombination mit der nachträglich eingeführten Möglichkeit der Stundung der Verfahrenskosten des vorherigen Insolvenzverfahrens wurde die Restschuldbefreiung auch für die große Zahl der Schuldner interessant, deren Vermögen nicht einmal mehr die Verfahrenskosten decken würde. Weitere Informationen finden Sie in den zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen sowie den zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen.
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| Unsere Themen im Bereich Insolvenzrecht / Restschuldbefreiung |
| Restschuldbefreiung allgemein - 110 Beiträge | |||
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Das Referat Insolvenzrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von: Harald Brennecke ist seit Jahren als Fachanwalt für Insolvenzrecht im Bereich der Unternehmensanierung sowie der Betreuung und Abwicklung von Firmeninsolvenzen tätig. Rechtsanwalt Brennecke berät insbesondere Geschäftsführer in der Unternehmenskrise hinsichtlich der für diese bestehenden Haftungsrisiken sowie Gesellschafter im Interesse der Unternehmenssanierung. Er hat mehrere Bücher im Bereich Insolvenzrecht veröffentlicht, so
Weitere Veröffentlichungen sind in Vorbereitung. Dr. Maren Augustin, Rechtsanwältin, Hamburg, Dr. Maren Augustin ist Fachanwältin für Insolvenzrecht und seit 2002 in diesem Bereich tätig, davon bis einschließlich 2005 in der Insolvenzverwaltung. Frau Dr. Augustin berät im Vorfeld und während der Abwicklung von Firmeninsolvenzen. Ihr besonderes Interesse gilt den speziellen Problemstellungen von Insolvenzplanverfahren, der Insolvenzanfechtung sowie dem Arbeitsrecht in der Insolvenz. Auch im Arbeitsrecht hat Dr. Augustin den Fachanwaltskurs bereits erfolgreich absolviert. Cornelia Hübner, Rechtsanwältin, Karlsruhe Cornelia Hübner begleitet seit Jahren Bankkunden in der Sanierung. Sie vertritt Unternehmer und ihre Ehe-/Lebenspartner, die in der Unternehmenskrise oder -insolvenz von der Bank aus Grundschulden oder Bürgschaften in Anspruch genommen werden. Auch wenn die Bank oder der Insolvenzverwalter Sicherheiten verwertet, begleitet sie dies für den Sicherheitengeber kritisch und sorgt dafür, dass eine angemessene und ordnungsgemäße Verwertung stattfindet. Ein weiterer Schwerpunkt sind alle gesellschaftsrechtlichen Fragen in der Insolvenz. Sie vertritt Gesellschafter, wenn der Insolvenzverwalter zum Beispiel die Nachzahlung von Stammkapital oder Eigenkapitalersatz geltend macht. Andreas Albrecht, Rechtsanwalt, Hamburg, LL.M. (Brüssel) Valeska Walter, Rechtsanwältin, Kiel
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