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Das Internationale Recht befasst sich im Wesentlichen mit dem Recht anderer Länder und deren Rechtsnormen. Es lässt sich in Völkerrecht und Internationales Privatrecht (IPR) trennen. IPR ist derjenige Teil des nationalen Rechts, der auf einen Sachverhalt mit Auslandsbezug anzuwenden ist. Die Bedeutung des IPR hat durch die enge internationale Verflechtung des Welthandels, die zwischenstaatliche Erbringung von Dienstleistungen und den internationalen Kapitalverkehr einen ganz immensen Stellenwert erreicht. Eine typische Fragestellung ist z.B., welches Recht bei einer Ware, die bei einem französischen Versandhändler an einen Deutschen verkauft wurde, der in England residiert, angewandt wird. In den folgenden Kategorien finden Sie Beiträge unserer Partner und Gerichtsentscheidungen zu Themen des internationalen Rechts. |
Rechtsanwältin Dr. Augustin hat bereits während des Studiums ihre Schwerpunkte im Internationalen Recht und im Europarecht gesetzt. Nach Beendigung ihrer Ausbildung hat sie einen einjährigen Masterstudiengang im Bereich Internationales Recht an der Universität Stellenbosch in Südafrika absolviert.
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