Schutzrechte aus Patenten, Marken und / oder Urheberrechten müssen nicht selbst genutzt werden. Oftmals besteht das Ziel "lediglich" in der optimalen Verwertung durch Dritte oder die eigene Verwertung fremder Schutzrecht. Um vor unliebsamen Überraschungen gefeit zu sein, bedarf der Lizenzvertrag rechtssicherer Regelungen für Veräußerer und Erwerber. Die Wirksamkeit solcher Klauseln ist jedoch abhängig vom Bestand der Rechte, den Anforderungen der einzelspezifischen Gesetze und verantwortungsvollen Ausarbeitung des Lizenzvetrags. Mit unserer umfassenden Erfahrung bei Lizenzverträgen stehen wir Ihnen gerne zur Seite und unterstützen Sie auch in Ihren Verhandlungen.

Darüber hinaus können Sie Machbarkeitsstudien für Ihre neuen Projekte bei uns einholen. Wir klären für Sie, welche rechtlichen Risiken sich bei der Durchführung eines Projekts ergeben können. Eine rechtliche Beratung kann in diesem Bereich nicht zu früh erfolgen. Wurden durch ein laufendes Projekt bereits fremde Rechte verletzt, setzen Sie sich möglicherweise Unterlassungs- oder Schadensersatzansprüchen aus. Auch wenn Sie sich um notwendige Rechte erst in der Projektrealisierungsphase bemühen, schwächt dies ihre Verhandlungsposition beim Erwerb zwingend notwendiger Rechte unnötig. Einen ersten Überblick können Sie sich mit den nachfolgenden Aufsätzen und Urteilen verschaffen. Bei Fragen zu unseren Inhalten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

 
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