Schutzrechte aus Patenten, Marken und / oder Urheberrechten müssen nicht selbst genutzt werden. Oftmals besteht das Ziel "lediglich" in der optimalen Verwertung durch Dritte oder die eigene Verwertung fremder Schutzrecht. Um vor unliebsamen Überraschungen gefeit zu sein, bedarf der Lizenzvertrag rechtssicherer Regelungen für Veräußerer und Erwerber. Die Wirksamkeit solcher Klauseln ist jedoch abhängig vom Bestand der Rechte, den Anforderungen der einzelspezifischen Gesetze und verantwortungsvollen Ausarbeitung des Lizenzvetrags. Mit unserer umfassenden Erfahrung bei Lizenzverträgen stehen wir Ihnen gerne zur Seite und unterstützen Sie auch in Ihren Verhandlungen.
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