Es existiert eine Vielzahl selbständig nebeneinanderbestehender Unternehmenskennzeichen: Name, Firma, besondere Geschäftsbezeichnungen sowie sonstige Zeichen (Geschäftsabzeichen), die im Verkehr als Kennzeichen des Geschäftsbetriebes gelten.

Es kommen nicht nur Wortkennzeichnungen in Frage. Auch Symbole, wie etwa der Mercedes-Stern, werden als Hinweis auf das dahinterstehende Unternehmen betrachtet. Damit ist den Bedürfnissen der wirtschaftlichen Praxis Rechnung getragen, denn häufig werden mehrere Unternehmenskennzeichen verwendet. Gibt man etwa beim rechtsgeschäftlichen Schriftverkehr die im Handelsregister eingetragene Firma in vollem Wortlaut (,,Deutsche Telekom AG``) an, werden bei der Außendarstellung, insbesondere in der Werbung und bei der Beschriftung von Geschäftslokalen eher schlagwortartige Bezeichnungen (,,T-Com``, ,,T-Punkt``) oder sonstige Zeichen und Gestaltungen (Farbe ,,magenta`` oder das ,,T`` der Telekom) verwendet.

Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen sowie den Rechtsprechungsnachweisen.

 

 
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Das Referat Markenrecht wird in der Kanzlei Brennecke & Partner betreut von:

Harald Brennecke, Rechtsanwalt

Rechtsanwalt Harald Brennecke absolviert derzeit den Lehrgang zum Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz.
Er berät und vertritt bei Markenanmeldungen für Deutsche Marken, Europäische Marken sowie internationale Marken. Er unterstützt bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus Markenverletzungen und bei Fragen der Nichtigekot von Markenanmeldungen.
Weitere Tätigkeiten betreffen die Anmeldung von Geschmacksmustern oder Gebrauchsmustern.
Harald Brennecke hat im Markenrecht veröffentlicht:

  • "Markenrecht - eine Einführung: Markenformen, Markenschutz und Markenanmeldung", ISBN 978-3-939384-22-9, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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