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Die Medien werden in unserer Informationsgesellschaft von immer zentralerer Bedeutung. Medienunternehmen sind bereits seit langem ein beachtlicher Wirtschaftsfaktor und zeichnen sich verantwortlich für die Vewertung von vor allem urheberrechtlich relevanten Werken. Dies erfordert neben besonderen vertraglichen Gestaltungen insbesondere Branchenkenntnis.
Allerdings gewinnt auch für alle anderen Unternehmen das Medienrecht im Rahmen ihrer Außendarstellung an Bedeutung. Der Unternehmenswert kann durch Negativberichterstattung nachhaltig geschädigt werden Insbesondere im vergleichsweise neuen Medium Internet stellt sich die Frage, wie gegen Veröffentlichungen in Foren, Online Magazinen u.ä. vorgegangen werden kann.
Vielleicht wird gerade Ihre Frage in den nachfolgenden Beiträgen schon beantwortet.

 



Das Referat Medienrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Dr. Maren Augustin, Rechtsanwältin, Hamburg

Rechtsanwältin Dr. Maren Augustin beschäftigt sich seit ihrer Zivilstation in der Pressekammer des Landgerichts Hamburg mit Medien- und urheberrechtlichen Fragestellungen. Sie prüft und berät zu Urheberrechten, Presserecht, Berichterstattung und Firmenpräsentationen in Presse, Fernsehen, Internet und anderen Medien.
Aufgrund langjähriger Tätigkeit im Arbeitsrecht gilt das Interesse von Frau Dr. Augustin auch dem Arbeitsrecht in den Medienberufen und seinen Besonderheiten.

Kontaktieren Sie Rechtsanwältin Dr. Maren Augustin unter:
Mail: augustin@brennecke-partner.de
Telefon: 040-650 620 100



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Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir keine kostenlose Rechtsberatung erbringen können.
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