Eine Gegendarstellung ist eine eigene Darstellung eines Sachverhalts, über den zuvor in einem Medium berichtet worden war, durch den Betroffenen selbst. Die Gegendarstellung ist damit ein Begriff des Presserechts.

Wer von einem Bericht über seine Person oder Organisation betroffen ist, soll sich im selben Medium an vergleichbarer Stelle und in vergleichbarer Aufmachung kostenlos artikulieren, beziehungsweise etwas richtig stellen dürfen. 

Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgende Beiträgen sowie den Rechtsprechungsnachweisen.

   

 

 
Unsere Themen im Bereich Presserecht / Gegendarstellung - 9 Beiträge
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Das Referat Presserecht wird in der Kanzlei Brennecke & Partner betreut von:

Dr. Maren Augustin, Rechtsanwältin

Rechtsanwältin Dr. Maren Augustin beschäftigt sich seit ihrer Zivilstation in der Pressekammer des Landgerichts Hamburg mit Presse- und urheberrechtlichen Fragestellungen. 
Im Bereich des Presserechts handelt es sich überwiegend um die Durchsetzung  der Schutzrechte von Firmen oder Privatpersonen gegenüber unzulässiger Berichterstattung. Hierzu gehören insbesondere der Schutz der Privat-, Geheim- und Intimsphäre, das Recht am geschriebenen oder gesprochenen Wort auch vor Entstellungen, das Recht am eigenen Bild, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sowie das Recht der persönlichen Ehre.

Aufgrund langjähriger Tätigkeit im Arbeitsrecht gilt das Interesse von Frau Dr. Augustin auch dem Arbeitsrecht in den Medienberufen und seinen Besonderheiten.

 

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