Das so genannte selbständige Beweisverfahren ist ein gerichtliches Verfahren, um in Fällen mit einer gewissen Eilbedürftigkeit eine Beweissicherung zu gewährleisten und aufgrund der gewonnenen Ergebnisse ein weiteres streitiges Gerichtsverfahren zu verhindern. Grund ist die unter Umständen lange Verfahrensdauer, die den Verlust von Beweismitteln besorgen lässt. Es ist ein eigenständiges Verfahren notwendig, weil die Erstellung eines von einer Partei beauftragten Gutachters immer die Gefahr einer Parteilichkeit bietet. Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen sowie den Rechtsprechungsnachweisen.
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