Mit dem Begriff "Rechtskraft" werden bestimmte Rechtswirkungen bezeichnet, die im Zusammenhang mit einem gerichtlichen Urteil oder Beschluss oder einer (verwaltungs-)behördlichen Entscheidung stehen. Ziel der Rechtskraft ist es, die Endgültigkeit richterlicher oder behördlicher Entscheidungen wirksam werden zu lassen, um somit dem Rechtsfrieden und der Rechtssicherheit zu dienen. Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen sowie den Rechtsprechungsnachweisen.
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