Es kann vorkommen, dass gerichtliche Verfahren unterbrochen werden müssen, da (unvorhergesehene) Umstände eingetreten sind wie z.B. die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen den Schuldner/Beklagten. Die jeweiligen Prozessordnungen sehen Regelungen vor, in welchen Fällen bestimmte Verfahren unterbrochen werden müssen und was die Rechtsfolgen sind. Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen sowie den Rechtsprechungsnachweisen.
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