Das Sportrecht stellt einen Oberbegriff dar, das als Querschnittsmaterie unterschiedliche Rechtsgebiete berührt. Dazu gehören insbe-sondere das Vertragsrecht, das Arbeitsrecht, das Vereinsrecht und das zivilrechtliche Schadensersatzrecht. Wir sind sowohl im Bereich des Profisports als auch im Bereich des Amateur-, Breiten- und Freizeitsport tätig. Wir beraten bei allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Dabei ist insbesondere die Frage nach der Arbeitnehmereigenschaft der jeweiligen Beteiligten von Bedeutung. Ist die Arbeitnehmereigenschaft und die damit verbundene Anwendung arbeitsrechtlicher Vorschriften gegeben, unterstützen wir beispielsweise bei Sportlerverträgen (Abschluss, Kontrolle, Beendigung), Vereinswechseln von Sportlern, Verträgen mit Trainern bzw. Übungsleitern, Verträgen von Sportmanagern, Spielerbetreuern und Spielervermittlern. Die vertragsrechtliche Seite hat besondere Bedeutung bei der Gestaltung der unterschiedlichen Verträge im Bereich des Sportrechts. Unsere Leistung umfasst dabei – je nach geschuldeter Leistung – die Beratung, Gestaltung und Ver- bzw. Aushandlung von z.B. Sportlerverträgen, Werbeverträgen, Veranstalterverträgen, Sponsorenverträgen und Trainer bzw. Übungsleiterverträgen.

Die vereinsrechtliche Komponente des Sportrechts ist vielschichtig. Wir unterstützen in diesem Bereich beispielsweise bei der Gründung von Sportvereinen und der Ausgestaltung der Sportvereinssatzung, Durchsetzung von Ansprüchen des Sportvereins gegenüber Landes- und Dachverbänden bzw. Behörden, Beratung, Gestaltung, Verhandlung von Rechtsbeziehungen des Sportvereins zu Sportlern und Sponsoren oder anderen Vertragspartnern und Beratung, Gestaltung, Verhandlung von Rechtsbeziehungen zwischen den Sportlern, Vereinsmitgliedern und Trainern/ Übungslei-tern zum Sportverein bzw. zu den Verbänden.

Im Rahmen des zivilrechtlichen Schadensersatzrechts können bei Unfällen auf Sportveranstaltungen/Wettkämpfen, bei Unfällen durch die Benutzung von Sportanlagen (z.B. Schwimmhallen, Skipisten) oder bei Verletzungen durch Fouls von Sportlern gegenüber Sportlern Schadensersatzansprüche entstehen. Unsere Leistung umfasst daher in diesem Bereich die Anspruchsprüfung und -durchsetzung von Sportlern gegenüber Sportlern, Sportlern gegenüber Vereinen oder Veranstaltern und Zuschauern gegenüber Vereinen oder Veranstaltern,

Haben Sie Fragen, dann rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

 
 Unsere Themen im Bereich Sportrecht
 
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Das Referat Sportrecht wird in der Kanzlei Brennecke & Partner betreut von:

Peter Hesse, Rechtsanwalt

Peter Hesse ist seit 2006 Partner von Brennecke & Partner. Während seines Studiums hat er Leistungssport (Sportart Ringen - 1. und 2. Bundesliga) betrieben und ist mit den Strukturen des Sports vertraut ist. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist auch weiterhin dem Sport treu geblieben und übt in einigen Sportvereinen ehrenamtliche Funktionen aus. 

 



 

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