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Das Strafrecht ist ein selbständiger Teil des öffentlichen Rechts, in welchem für schuldhaft begangenes Unrecht teils schwerwiegende staatliche Sanktionen vorgesehen sind. Das materielle Strafrecht beschreibt die Voraussetzungen der Strafbarkeit (Tatbestand) und deren Rechtsfolgen. Gesetzlich geregelt ist es im Strafgesetzbuch (StGB) und in zahlreichen nebenstrafrechtlichen, spezialisierten Bestimmungen (zum Beispiel im Außenwirtschaftsgesetz oder im Arzneimittelgesetz). Zum formellen Strafrecht gehört das Strafverfahrensrecht, welches das „Wie“ der Durchsetzung des materiellen Strafrechts beschreibt (z.B in der Strafprozessordnung). Aber auch sas Recht der Ordnungswidrigkeiten gehört zum Strafrecht, weil es den Methoden des Strafrechts folgt und im Verfahren ähnlich ist. In den folgenden Kategorien finden Sie Beiträge unserer Partner und Gerichtsentscheidungen zu Themen des Strafrechts.
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