Der Diebstahlsbegriff ist ein geläufiger und oft verwendeter Begriff, der seine Definition im Strafgesetzbuch erfahren hat aber dennoch im Einzelfall zu Problemen bei der Bejahung bzw. Verneinung führen kann. So z.B. kann es fraglich sein, ob eine Person bei der Entwendung eines Autos auch tatsächlich die so genannte Zueignungsabsicht hatte. Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen sowie den Rechtsprechungsnachweisen.
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