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Das Wettbewerbsrecht sorgt für einen fairen Wettbewerb. Die Grenzen sind jedoch fließend. So unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer berechtigten Interessen ebenso wie wir unberechtigte Vorstöße Ihrer Wettbwerber abwenden. Um einen Überblick über die Bandbreite des Wettbewerbsrecht zu erhalten, insbesondere in Bezug auf die Werbemöglichkeiten, laden wir Sie ein, sich in den nachfolgenden Rechtsinformationen zu informieren.
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Rechtsanwalt Harald Brennecke hat den Lehrgang zum Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz erfolgreich abgeschlossen.
Er berät und vertritt bei Verstössen im Bereich des unlauteren Wettbewerbs, sei es im aussergerichtlichen Bereich der Abmahnungen und Abschlussschreiben, im Bereich der einstweiligen Verfügungen oder in gerichtlichen Hauptsacheverfahren. Er prüft Werbeauftritte wie Internetseiten und Prospekte zur Vermeidung von Abmahnrisiken und verhandelt Vertragsstrafevereinbarungen zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr zwischen Verletzern und Verletzten.
Harald Brennecke hat im Wettbewerbsrecht veröffentlicht:
Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke unter:
Mail: brennecke@brennecke-partner.de
Telefon: 0721-20396-28
Berlin
030-6098479-95
berlin@brennecke-partner.de
Hamburg
040-650 620 100
hamburg@brennecke-partner.de
Karlsruhe
0721-20396-20
karlsruhe@brennecke-partner.de
Köln
0221-165377-85
koeln@brennecke-partner.de
Leipzig
0341-392988-15
leipzig@brennecke-partner.de
Pforzheim
07231-1554333
pforzheim@brennecke-partner.de

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