Die Regelung hinsichtlich des Verbots der Ausnutzung der Unerfahrenheit soll unter anderem die geschäftliche Unerfahrenheit von Kindern und Jugendlichen schützen. Hier will das Gesetz diese Gruppe besonders schützen, denn Kinder und Jugendliche sind leichtgläubig und besonders beeinflussbar, da sie regelmäßig spontan, gefühlsmäßig und wenig kritisch entscheiden. Daher unterliegen auch Werbeaktionen, die speziell an Kinder und Jugendliche gerichtet sind einer strengeren Beurteilung durch die einzelnen Gerichte.

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Unsere Themen im Bereich Wettbewerbsrecht / Ausnutzen von Unerfahrenheit - 16 Beiträge
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Das Referat Wettbewerbsrecht wird in der Kanzlei Brennecke & Partner betreut von:

Harald Brennecke, Rechtsanwalt

Rechtsanwalt Harald Brennecke hat den theoretischen Lehrgang zum Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz erfolgreich abgeschlossen. Er berät und vertritt bei Verstössen im Bereich des unlauteren Wettbewerbs, sei es im aussergerichtlichen Bereich der Abmahnungen und Abschlussschreiben, im Bereich der einstweiligen Verfügungen oder in gerichtlichen Hauptsacheverfahren. 
Er prüft Werbeauftritte wie Internetseiten und Prospekte zur Vermeidung von Abmahnrisiken und verhandelt Vertragsstrafevereinbarungen zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr zwischen Verletzern und Verletzten.
Harald Brennecke hat im Wettbewerbsrecht veröffentlicht:

  • "Wettbewerbsrecht - Einführung in das Recht des unlauteren Wettbewerbs und das UWG", ISBN 978-3-939384-12-0, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de
 

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