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Die Wurzeln des Produkthaftungsrechts liegen in der Rechtsprechung des Reichsgerichts zur Verkehrssicherungspflicht. Das Gericht hatte den Anspruch auf Ersatz von Schäden aus Verletzung der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht entwickelt.
Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen sowie den rechtsprechungsnachweisen.
Rechtsanwalt Brennecke berät und vertritt Produzenten, rechtliche Hersteller, Importeure, Zulieferer und Endkunden in allen Fragen der Produkthaftung und Produzentenhaftung. Er gestaltet, prüft und verhandelt Qualitätssicherungsvereinbarungen für Hersteller und in den Zuliefererketten. Rechtsanwalt Brennecke vertritt bei Schadensersatzansprüchen und Regressforderungen aufgrund von Produktmängeln nach dem Produkthaftungsgesetz.
Rechtsanwalt Harald Brennecke ist Dozent für Produkthaftungsrecht bei der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.
Er bietet unter anderem folgende Vorträge an:
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